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Kommentar
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Tod nach Mandeloperation
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erstellt am
21-09-2017 um 09:08 Uhr
Ehefrau vermutet BehandlungsfehlerWarum musste Michael Mieleszko nach einer Routine-Operation sterben? Michael Mieleszko war nie im Krankenhaus gewesen – bis er sich im Dortmunder St. Johannes Hospital die Mandeln entfernen ließ. Es war eine Routine-OP ohne Komplikationen. Als er Nachblutungen bekam, sollte die Wunde vernäht werden. Ebenfalls ein einfacher Eingriff. Für Michael Mieleszko endete er tödlich. Mehr unter: Quelle: RTL; Stern TV vom 20. Sept. 2017 www.stern.de/tv/ehefrau-vermutet-behandlungsfeh ler--warum-musste-michael-mieleszko-nach-einer-man del-op-sterben--7626688.html
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Jonas
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erstellt am
14-09-2017 um 07:27 Uhr
BGB § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler (5) Liegt ein grober Behandlungsfehler vor ...Wann liegt ein grober Behandlungsfehler vor? Dass der Laie meint, dass ein grober Behandlungsfehler vorliegt, nützt gar nichts. Ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, davon muss das Gericht erst einmal überzeugt werden. Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige sagt, dass er keinen Fehler finden kann, dann gibt es keine Fehler und keine Beweislastumkehr. Um das Gericht davon zu überzeugen, dass ein grober Behandlungsfehler vorliegt, bräuchte man Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr bekommt man aber erst, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Wie mit der Henne und dem Ei. Ein Gesetz wie Augenwischerei für Dumme, die meinen damit hätten sie irgendwelche Rechte. Jonas
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Heidi Ziegler
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erstellt am
02-02-2017 um 23:35 Uhr
Was mich ja mal wahnsinnig intressieren würde, bei der Frau Martina Lammers von den Grünen, wie die mit ihren Ärztepfusch umgeht! Wenn man bedenkt, Politikerin. Dann müsste sich ja bald mal was ändern, in sachen Patientenrechte !
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Jonas
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erstellt am
05-09-2016 um 12:06 Uhr
Gutachter erzählen das Blaue vom Himmel herunter und die Gerichte machen das billigend mit. In unserem Land werden die Reichen und Mächtigen bevorzugt. Patienten haben keine besondere Lobby. Dem Volk wird dauernd etwas von Flüchtlingen erzählt. Die Flüchtlinge können nichts für die Zustände in unserem Land, dass wir nicht einmal ein Patientenschutzgesetz haben und keine unabhängigen Kontrollen. In einer Demokratie hat das Volk das Recht zu wählen. Das Ergebnis sieht man dann. Jonas
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§ 630h BGB
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erstellt am
01-09-2016 um 10:02 Uhr
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. (3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat. (4) War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war. (5) Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Dies gilt auch dann, wenn es der Behandelnde unterlassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern, soweit der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Ergebnis erbracht hätte, das Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte, und wenn das Unterlassen solcher Maßnahmen grob fehlerhaft gewesen wäre. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
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Jonas
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erstellt am
17-08-2016 um 20:29 Uhr
Wer ein Interesse hat, kann sich hier für Patientenrechte einsetzen: Änderung § 630h BGB: Patientenrechte - Beweislast bei Behandlungsfehlern muss bei dem verursachenden Arzt liegen! Vielleicht nützt es etwas. LG Jonas
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phagentherapie
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erstellt am
29-04-2016 um 20:36 Uhr
Millionen von Toten seit 2000 in Europa wegen Resistenzen gemäss http://www.pharmadeathclock.com/ Ich litt währen über 10 Jahren an einer schweren Rhinosinusits. Kenne alles von angefangen mit dem Rat: 'Gehen Sie zum Psychiater' bis zu 'Sie müssen mit diesen Bakterien halt leben...'. Ich habe meine Leidensgeschichte - gottseidank mit positivem Ausgang auf einer Webseite publiziert: http://phagentherapie.info (KEINE WERBUNG)
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Pascal Swiss MAgic Show
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erstellt am
11-03-2016 um 19:09 Uhr
Aerztepfusch habe leider auch ich erlebt. Durch einen Unfall erlit ich einen Archillessehnenriss. Die Aerzte in der Notaufnahme haben nicht realisiert was passiert ist und lediglich geröngt an Stelle eines MRI. Der Riss wurde erst 3 Monate später durch einen Sportarzt entdeckt. Zu spät um die Achillessehne wieder herunterzuzehen und zu vernähen. Meine Beschwerde bei der Spitaldirektion wurde auf äusserst schnodderige und herablassende Art beantwortet: "Wir vermuten, dass Sie nachträglich noch einen zweiten Unfall hatten und nun versuchen uns die daraus entstandene Verletzung anzuhängen". Das war das Schreiben eines "Herrn Professors" und Chefarztes des entsprechenden Schweizer Hospitals. Nun, ich bin vor Gericht gegangen und habe das Spital eingeklagt und.... habe Recht bekommen! Das Spital musstze Sfr. 50 000.- bezahlen. Eine Entschuldigung des "Herrn Professors" habe ich bis heute allerdings nie erhalten. Er treibt sein Unwesen inzwischen in einer andern Klinik.
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Thomas
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erstellt am
27-09-2015 um 00:58 Uhr
Ärzten zu vertrauen ist jedes Mal eine besondere Angelegenheit. Wenn man einmal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, will man gar nicht mehr hin. Ich persönlich finde das Wort "unärztlich", wie es hier auf der Webseite genannt wird, passend! Gute Ernährung, Sport und das Vermeiden von Stress – und der Arzt sieht mich NIE WIEDER! Ganz liebe Grüße.
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Grizzzly
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erstellt am
25-05-2015 um 19:40 Uhr
Ich wäre dankbar für einen Kommentar zu meinem Anliegen: ich bin 43 Jahre alt und wohne in Wels, Österreich. Nach meiner Geburt hatte ich eine schwere Neugeborenengelbsucht, welche zu einem Kernikterus führte. Daraus resultierte eine Atethose, kombiniert mit Hör- und Sehminderung. Ich habe einen Behindertenausweis, der mir 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit attestiert. Durch meine Eltern, die mich in meiner Kindheit sehr gut förderten, bin ich heute in der Lage, ein an und für sich normales Leben zu führen. Trotzdem drängt sich bei mir von Zeit zu Zeit die Frage auf, ob meine Behinderung vermeidbar gewesen wäre. Laut den Auskünften, die ich von meinen Eltern erhalten habe, kann ich den Verdacht, daß hier gewisse Versäumnisse gemacht wurden, nicht ausräumen. Ich wurde an einem Mittwoch geboren, am Freitag wurde von Krankenschwestern festgestellt, daß ich ganz schön gelb im Gesicht sei, über das Wochenende dürfte überwachungsmäßig nichts passiert sein. Am Montag ging dann alles schnell - ich wurde in eine andere Klinik zum Blutaustausch gebracht - die Bilirubinkonzentration war zu hoch angestiegen und der Schaden bereits angerichtet. Über meine wiederholten Fragen, warum denn über das Wochenende keine Überwachung stattgefunden habe, wurde mir mal von meiner Mutter gesagt, daß wäre zu der damaligen Zeit nicht üblich gewesen. Diese Auskunft ist mir aber nicht genug - noch dazu, wo man am Freitag schon absehen konnte, daß anscheinend ein Risikofall bei mir vorlag. Ich glaube zwar, daß es nach dieser langen Zeit wohl unmöglich sein wird, hier noch Klarheit zu erlangen, aber versuchen möchte ich es trotzdem. Deswegen wäre ich für Tipps dankbar, wie dies zu bewerkstelligen ist. Gerne auch an meine Adresse christian.fugger@liwest.at Danke schön!
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Warum
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erstellt am
13-05-2015 um 16:17 Uhr
Mein Dad starb durch mehrere Behandlungsfehler. Wir haben Gutachten, die beweisen, dass mein Dad noch leben könnte, aber die Klinik und die Versicherung wollen uns mürbe machen mit ihrer Ignoranz und Arroganz. Seit über 2 Jahren kämpfen wir, aber die Kraft geht uns aus. Das ist nur schwer auszuhalten.Mein Blog über meinen Dad https://behandlungsfehler.wordpress.com/
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Josef Mühlbacher
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erstellt am
12-04-2015 um 20:52 Uhr
Die Überheblichkeit mancher Ärztinnen und Ärzte schreit zum Himmel, haben sie doch zu oft ein Menschenbild, das durchaus "Resource" genannt werden kann. Ich hatte Glück, hab mit einer sehr guten Ärztin meine Elefantenhaxerln in den Griff bekommen, hab selber eine Lymphdrainagenausbildung gemacht, und Rflexzonen und Akupressur und massage und ..., aber das darf´s doch nicht sein, haben wir doch ein Sytem das dies übernehmen sollte.Widersprich nie einem Arzt oder einer Ärztin, die haben ein Cpyright auf alles (Ich weiss das, hab ich doch einen Arzt, zu dem ich nie gehen würde, in der Familie). Allerdings, Ärzte kann man auch ablehnen.
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Jennifer
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erstellt am
10-02-2015 um 10:32 Uhr
Ist schon echt traurig zu lesen was für Behandlungsfehler so alles auftauchen können. Dennoch möchte ich herzlichen Dank für diese informative Webseite aussprechen. LG Jennifer.
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Gerhard
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erstellt am
19-01-2015 um 01:50 Uhr
Was für ein gewaltiges Werk ! Am Ende zählt nicht die Zeit, nur wieviel Freude man geschenkt hat.
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Richard
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erstellt am
18-06-2014 um 09:28 Uhr
Leider wird das Thema "Pfusch" im Gesundheitsbereich zu wenig an die Öffentlichkeit gebracht. Eure Homepage trägt dazu bei, dass das Thema nicht in Vergessenheit gerät.
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Hilde B.
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erstellt am
19-05-2014 um 12:23 Uhr
Hallo zusammen,kann mir jemand eine Seite empfehlen, die passende Einlagen gegen Knieprobleme anbietet. Habe welche von meinem Arzt verschrieben bekommen, doch komme ich mit diesen überhaupt nicht klar. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
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molli
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erstellt am
21-04-2014 um 22:31 Uhr
Euer Beitrag ist erschütternd! Frage: Fehlt Eurem Wunschkind "nur" eine Hand und ist ansonsten kerngesund oder ist es obendrein noch schwerstbehindert? (Ich weiß jetzt nicht, ob ich es überlesen habe.) Würde die Behinderung sich ausschließlich auf die Hand erstrecken, kann ein schönes und erfülltes gemeinsames Leben folgen. Natürlich ist es nicht richtig, dass der Arzt, so er es denn wirklich rechtzeitig gesehen hat, verschwieg. Auch dürfte er nach meiner Meinung nicht "einen Tod billigend in Kauf nehmen", so er diese "Komplikation" auch vorher wusste!!!Nur, das alles beweisen wird kaum möglich sein. Wir sind keine Mediziner und diese können sich immer damit herausreden, eine Stunde vorher war alles noch nicht absehbar........ oder, ebenso die fehlende Hand war auf dem Sono nicht sichtbar, weil das Kind den betreffenden Arm immer gerade in einem nicht sichtbaren Winkel lagerte....... Das liest sich jetzt zynisch, ist aber wirklich nicht so gemeint. Wollte damit nur aufzeigen, was dabei vor Gericht noch so alles "medizinisch erklärt" werden kann. Trotzdem wünsche ich Euch viel Glück und natürlich Erfolg vor Gericht. Es wäre schön, hier wieder von Euch zu lesen. Bei Erfolg gibt es allen anderen Betroffenen doch Hoffnung. LG molli
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Bernd
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erstellt am
17-04-2014 um 15:47 Uhr
Hallo,ich hab Eure Internetseite gelesen und wollte mich auch bei euch Mal melden um über unsere Geschichte zu schreiben. Meine damalige Lebensgefährtin hatte als ich Sie kennen lernte eine schwer behinderte Tochter, die mit einem offenen Rücken geboren wurde. Sie war letzt endlich so schwer behindert, dass Sie in einem Kinder Hospiz leben musste auf der Kinderintensivstation in Berlin. Sie hatte auch sehr viel Schleimbildung in Ihrer Lunge, so dass die Lunge von der Mutter immer abgesaugt werden musste wenn Sie mit ihrer kleinen Maus mal für kurze Zeit an die frische Luft gehen wollte. Die Kleine wurde auch künstlich beatmet sowie über eine Magensonde ernährt. Als wir Sie zu uns von Berlin nach Heidelberg holen wollten, verstarb Sie ganz plötzlich Mit 9 Jahren. Sie ist wirklich so oft Operiert worden, dass meine damalige Lebensgefährtin es nicht Mehr ertrug und den Ärzten verboten hatte weitere Operationen an Ihr durchzuführen. Dann hat man Ihr kurzer Hand das Sorgerecht entzogen um das man an Ihr weiter rum Schnippeln konnte, sage ich mal so salopp. Ihr hat man auch bis zur Geburt nichts gesagt, dass Sie ein Schwerbehindertes Kind Auf die Welt bringen würde. Es sollte aber noch schlimmer kommen. Wir hatten uns dann nach zwei Jahren doch Noch mal entschieden es mit einem Kind zu versuchen, nur wenn das Kind gesund und Von den Eltern gentechnisch keinerlei Risiko bestünde. Wir hatten einen Frauenarzt in Speyer, der meine damalige Lebensgefährtin in der Schwangerschaft behandelte. Es wurden aller 14 Tage Ultraschalluntersuchungen an Ihr durchgeführt und ich habe Immer nachgefragt ob mit dem Kind alles in Ordnung sei. Er sagte ja mit dem Kind ist alles Ok und super ausgebildet. In den Moment wusste ich noch nicht, dass er mir einfach ins Gesicht gelogen hatte. Er blieb auch immer noch bei seiner Diagnose, als meine damalige Lebensgefährtin sehr Viel Wassereinlagerungen aufwies. Er sagte, Sie solle abnehmen. In der 13. Woche schickte er uns zu einem Spezialisten, der für Chromosomuntersuchungen sowie ein Spezialist für Feindiagnostik sein würde. Hier stellt sich für mich die Frage, warum hat der Frauenarzt uns nicht schon früher zum Spezialisten geschickt? Warum erst in der 13. Woche? Laut Gesetz ist hier keine normale und legale Abtreibung des Kindes möglich, was hier meiner Meinung nach unser Gyn. wusste und auch deswegen nichts vorher unternommen hat hier uns mitzuteilen dass unser Kind Körperbehindert zur Welt kommen wird. Er wusste auch dass wenn das Kind wiederum eine Behinderung hat, wir dieses, so hart wie es klingt auch abtreiben lassen würden. Wir befragten damals nach Befundung des Spezialisten unseren Gyn., ob wir den Termin zum Missbildungsausschuss in der 21. Schwangerschaftswoche war nehmen sollen, worauf Er auch hier alles verneinte, da mit dem Kind alles in bester Ordnung sei. Obwohl Er vor Gericht Es so darstellte das wir dort unbedingt hätten hingehen müssen. Wir haben diesen Arzt blind vertraut. Das Gericht hat bei der Beweisaufnahme dem Spezialisten nun recht gegeben das wir auf- geklärt worden sind über die 21. Schww., was nicht stimmt. Das Gericht versucht nun meiner damaligen Lebensgefährtin eine Teilschuld nachzuweisen. Hier sieht man wieder, wie neutral sich das Gericht verhält. Der nächste Gerichtstermin steht noch aus… Als nun unser Wunschkind auf die Welt kam, sagte man mir dass ich mal zum Wickel- tisch kommen solle da man mir etwas zeigen müsste. Ich ging hin und schrie laut auf…ich stand glaube eine Weile unter Schock. Ihr fehlte die linke Hand. Meine damalige Lebensgefährtin schrie mich an was denn los sei und was mit dem Kind ist… Ich wusste in diesem Moment nicht was ich sagen sollte…Ich verspürte Wut und Trauer zugleich…es kam mir nur der Gedanke, du musst es Ihr jetzt sagen. Ich nahm die Kleine und versuchte Sie Ihr auf den Oberkörper zu legen und Sie schrie ich Soll sie wegnehmen, sie kann das nicht mehr. Auf einmal klagte Sie über starke Schmerzen im Oberbauch und erbrach immer wieder. Sie schaute mich an und sagte mir tut alles weh ich bekomme keine Luft. Die Ärzte machten nichts bis ich Ihnen sagte das Sie was tun sollen. Als der Blutdruck gemessen wurde sagte die Schwerster, ich glaube das Gerät ist kaputt, dann wurde noch mal gemessen und die Ärztin nahm Ihr sofort Blut ab…dann ging es sehr schnell. Unser Kind wurde auf die Kinderintensiv und die Mutter auf die Intensivstation verbracht. Als ich zu Ihr durfte am nächsten Tag, habe ich Sie fast nicht wieder erkannt. Ihr Gesicht war um das doppelte wenn nicht dreifache angeschwollen und wurde mit starken Medikamenten behandelt. Wie ich später erfuhr, stellte sich eine Schwangerschaftsvergiftung nach der Geburt ein und die Leber stand kurz vor dem Versagen, was man auch an Ihrer gelben Haut sah. Hier kam mir nun der Gedanke in wie weit ein Gyn. hier meiner Meinung nach den Tod Der Patientin in kauf genommen hat, um das ungeborene Kind zu schützen aus Kirchlich Religiösen Gründen. Diesen Gedanken werde ich bis heute nicht los. Da Er ja schon als die Wassereinlagerungen Ersichtlich waren, hier nicht medizinisch einwirkte. Wie gesagt, der Fall wird im Landgericht Heidelberg verhandelt, es sieht aber alles danach Aus als könnten die Ärzte wieder Mal Ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. Es wäre auch schön wenn beim nächsten Gerichtstermin auch von Euch Jemand dabei sein könnte. Das ist ja eine öffentliche Verhandlung und der nächste Termin wird Euch dann bekannt gegeben. Danke dass Ihr unsere Geschichte gelesen habt. Bernd und Michaela
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Wolfgang
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erstellt am
11-02-2014 um 10:42 Uhr
Durch die Bank werden Patienten die sich wehren als Idioten dargestellt, dagegen wehrt sich auch diese Webseite. Weiter so!!
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Ein Mitstreiter
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erstellt am
25-12-2013 um 11:55 Uhr
Allen Betroffenen ein schönes Weihnachten und ein gesundes neus Jahr, weiter viel Kraft!
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