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Kommentar
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Nadine
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erstellt am
10-10-2005 um 13:33 Uhr
Hallo Elmar! Ich hab heute die Todesanzeige, in der TA , deiner Frau gesehen zum 5.Todestag! Ich bin in Gedanken bei dir ,besonders nachdem ich mir diese Seite angeschaut habe! Viele liebe Grüße Nadine
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Heike und Rainer
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erstellt am
10-10-2005 um 08:55 Uhr
Hallo Elmar,wir sind heute in Gedanken bei Dir. Wir haben zwar Anja nicht persönlich gekannt, aber durch Dein Buch und Dein Erzählen, haben wir sie kennengelernt und wissen, was für ein lieber und wertvoller Mensch sie war.. Behalte Deine Kraft und mach weiter. Du konntest schon so vielen Menschen Mut machen und weiterhelfen. Vielen Dank! Viele liebe Grüße von Heike und Rainer
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Heike und Rainer
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erstellt am
08-10-2005 um 16:22 Uhr
Hallo Elmar,am Mittwoch, den 30.11.05 um 13.00 Uhr, findet am Landgericht Meiningen die Verhandlung im Zivilverfahren zum Todesfall unseres Sohnes gegen das Krankenhaus Neuhaus und die verantwortlichen Ärzte statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Ort: Justizzentrum Meiningen, Sitzungssaal A 0211, Lindenallee 15 Vielleicht kannst Du uns, wenn es Dir zeitlich möglich ist, durch Deine Anwesenheit seelisch unterstützen? Viele Grüße Heike und Rainer
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eveline auch aus österreich
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erstellt am
30-09-2005 um 18:09 Uhr
Lieber Rudolf, wünsche Ihnen alles Gute und hoffe sehr, daß Sie etwas in Bewegung bringen können, da ich mit Ihrer Meinung vollkommen übereinstimme! Mike hat wieder einmal ganz toll reagiert, meine Hochachtung. Liebe Grüsse eveline
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Rudolf aus Österreich
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erstellt am
30-09-2005 um 08:38 Uhr
Liebe Grüße aus Österreich! Ich bin selbst ein Betroffener von jahrelangen, qualvollen und fatalen Behandlungsfehler - Ärztepfusch (Iatro Genese). Dank dem Internet war diese Homepage meine erste Anlaufstelle, die auch mit Österreich Kontakt hat.In Österreich ist es am schwierigsten zu seinem Recht zu kommen (z.B.: wenn Ihnen ein Fuß fehlt und sie gehen zur Schlichtungsstelle oder Gericht, müssen Sie damit rechnen das die Kommission Ihnen sagt, "der Fuß fehlt nicht, das bilden Sie sich ein" - und Sie können unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen). Das Problem liegt darin, dass die Österreicher ein feiges, ängstliches und bequemes Volk sind. Sie rufen um Hilfe, bräuchten Hilfe - aber tun sollen es die anderen (in Bewegung bringen). Ich ersuche Sie höflichst Ihr 10 Punkte Programm mit dem ich konform gehe, für unsere Behörden zum Zwecke der Verbesserung der Betroffenen ohne Eigennutz benützen zu dürfen. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und hoffe auf rasche Antwort. P.s. Auch bei den Anwälten in Österreich herrscht große Angst vor den "Göttern in weiß. „ Ich hoffe wir gehen nicht in das Mittelalter zurück“. Antwort Geoffrey u. Mike: Die Freigabe, dass 10 Punkte Programm unter Quellenangabe nutzen zu dürfen, ist erteilt. Antwort Rudolf: Herzlichen Dank für die rasche Rückmeldung, Herr Elmar Kordes (Mike) und ihrem Team! Danke für die Benützung des 10 Punkte Programm in Österreich und für ihre nette, umfangreiche Information.
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Vater von Cornelia
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erstellt am
26-09-2005 um 08:28 Uhr
Hinweis auf die neue Homepage www.Julia-Katharina-Herbertz.de Seh en Sie bitte auf diese sehr informative Homepage. Hier scheint es ebenso zum Himmel zu stinken wie bei unserem Sonnenschein Cornelia Bärwolff. Es geht um die Gefahr Nachblutung nach Tonsillektomie.
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Jan
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erstellt am
23-09-2005 um 18:06 Uhr
Xxxxx verweigert Gutachtern die Mitarbeit Weil der gekündigte Chefarzt die Gutachterkommission nicht akzeptiert, könnte die Klärung der Vorwürfe im Sande verlaufen. Sieben Patienten von Xxxx Xxxx glauben, dass der Chefarzt bei ihrer Behandlung Fehler gemacht hat. Deshalb wollen sie, dass die Gutachterkommission, die bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt ist, ihre Fälle überprüft. Seit gestern müssen sie davon ausgehen, dass sich die fachlich weitestgehend unumstrittene Einrichtung nicht mehr mit ihrer Krankengeschichte befasst. „Die Gutachterkommission zieht in Erwägung, die Verfahren einzustellen“, schreibt ihr Vorsitzender Xxxxxxxx an die Kölner Rechtsanwältin Maia Steinert, die alle sieben Patienten vertritt. Xxxx ehemals Präsident des Kölner Oberlandesgerichts, hat offenbar die Hoffnung aufgegeben, dass die Vorwürfe der Patienten „innerhalb eines vertretbaren Zeitraums“ gutachtlich geklärt werden können. Damit wäre das Ziel des Verfahrens verfehlt, erklärt Laum: Der Patient könne etwaige Ansprüche nicht durchsetzen, der Arzt unbegründete Vorwürfe nicht zurückweisen. Warum die Kommission resigniert, erklärt sich aus einem Schriftsatz von Xxxx' Rechtsbeistand Xxxx Xxxx. Darin versucht der Anwalt zu begründen, warum sein Mandant nicht bei der Begutachtung der sieben Fälle mitwirkt - was aber Voraussetzung für das Verfahren wäre und nach Angaben der Ärztekammer auch die Regel ist. „Die Beteiligung der Ärzte an den Verfahren der Gutachterkommission liegt bei fast 100 Prozent“, erklärte gestern Xxxxx xxxxx, Sprecher der Ärztekammer Nordrhein, auf Anfrage. Das Problem, dass ein Arzt, dem ein Fehler vorgeworfen wird, bei der Aufklärung des Sachverhalts nicht mithilft, „stellt sich Gott sei Dank selten“. Die Gutachterkommission sei ihrem Wesen nach eine Schlichtungsstelle, die ohne Freiwilligkeit nicht funktioniere. Der Anwalt von Xxxx Xxx sieht das anders. Auf 16 Seiten begründet Xxxx Xxxxx warum das in der Ärzteschaft anerkannte Verfahren aus seiner Sicht „rechtswidrig“ und deshalb seinem Mandanten Xxxx eine Mitwirkung daran nicht zuzumuten sei. Schon das Statut der Kommission verstoße „gegen rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze“ und verletze „die Menschenwürde“ des Arztes. Zur Begründung führt Xxxxunter anderem an, dass der Spruch der Gutachterkommission „erhebliche Bedeutung für einen sich anschließenden Arzthaftungsprozess zwischen Arzt und Patient“ habe. Das kostenlose Verfahren erleichtere dem Patienten den Nachweis wesentlich, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Der Arzt müsse den Spruch schon widerlegen. Schließlich seien Ärzte bei der Düsseldorfer Gutachterkommission besonders gefährdet, argumentiert der Anwalt im Namen von Xxxx, der gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war: Sie komme öfter als andere zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorliege. Bei der Ärztekammer ist man überzeugt, dass „die Gutachterkommission gute Arbeit leistet“, sagte Sprecher Xxxxxx. Das Gremium, in dem außer dem Juristen Laum vier Fachärzte sitzen, hatte in Sachen Xxxxx immerhin genug Autorität, um die Geschäftsführung des Klinikums zu überzeugen: Die Feststellung der Kommission, Xxxx habe bei der Behandlung der Schlebuscherin Xxxxxx Xxxxx Fehler gemacht, wurde von Klinikum-Chef Xxxxx Xxxxxx „akzeptiert“, der Fall ging zwecks Klärung an die Versicherung. Patienten-Anwältin Maia Steinert ist über die Aussicht, die Gutachterkommission könne in Sachen Xxxxx aufgeben, empört. Unter diesen Voraussetzungen bliebe ihren Mandanten nur die Möglichkeit, eigene Gutachten zu beschaffen. Dazu seien sie finanziell nicht in der Lage.
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Oliver
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erstellt am
23-09-2005 um 08:35 Uhr
Arztpfusch durch den Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgen Prof. Dr. Dr. xxxxxx Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.) Am 15.06.2005 stellte Dr. xxxxxx, xxxx im Breisgau, in Vorbereitung einer Kronenbehandlung aufgrund einer Röntgenübersichtsaufnahme des gesamten Kiefers bei dem Unterzeichner eine Entzündung an einer Wurzelspitze eines wurzelbehandelten Zahnes auf der körperlich rechten, unteren Seite des Kiefers fest (Zahn 4-7). Der Zahn 4-7 schmerzte zuvor nicht. Dr. xxxxx teilte dem Unterzeichner nicht mit, auf welcher Seite des Kiefers die Wurzelspitzenresektion durchzuführen ist. Er teilte lediglich mit, daß am Unterkiefer eine Wurzelspitzenresektion durchzuführen ist. Die Behandlung sei lt. Dr. xxxxxx nötig infolge der permanenten Abgabe von infektiösen Stoffen an die Blut-bahn, auch wenn subjektiv kein Schmerzempfinden besteht. 2.) Da der behandelnde Zahnarzt Dr. xxxxx die durchzuführende Wurzelspitzenresektion aufgrund bei ihm fehlenden Instrumentariums allerdings nicht selbst durchführen konnte, überwies er den Unterzeichner zu dem Angeschuldigten in dessen Praxis. Er stellt den Angeschuldigten als Experten dar. 3.) Am 22.08.2005 übersandte Dr. xxxxxx dem Angeschuldigten das oben erwähnte Röntgenbild per Email. Zuvor erhielt der Angeschuldigte den schriftlichen Befund von Dr. xxxxxx, auch telefonisch wurde ihm mitgeteilt, was von ihm zu tun sei. Am 24.08.2005 wurde der Unterzeichner bei dem Angeschuldigten in dessen Praxis in Begleitung der Freundin des Unterzeichners vorstellig. Dem Angeschuldigten lag zu diesem Zeitpunkt die Röntenübersichtsaufnahme des gesamten Kiefers vor, er muss nach menschlichem Dafürhalten auf dieser Übersichtsaufnahme deutlich ein „L“ – für die körperlich linke Seite gesehen haben, sah außerdem zudem als Fachmann deutlich, daß auf der zu behandelnden rechten Seite der Zahn 4-7 wurzelkanalbehandelt war. Dies sah er an den auf dem Röntgenbild deutlich heller hervortretenden beiden verfüllten Wurzelkanälen. Statt aber nun auf der zutreffenden körperlich rechten Seite die Entzündung an der inneren Wurzel des Zahnes 4-7 zu behandelnden, schnitt der Angeschuldigte auf der körperlich linken Seite das dortige Zahnfleisch auf und bohrte die zuvor völlig gesunde Wurzel des Zahnes 3-7 an. Nachdem der Angeschuldigte die erste gesunde Wurzel des Zahnes 3-7 angebohrt hatte, erkannte er wohl aufgrund des austretenden Wurzelgewebes, daß er nicht einen bereits wurzelbehandelten Zahn, sondern offensichtlich die gesunde Wurzel eines gesunden Zahnes extrahiert hatte. Statt diesen Fehler sofort offen zulegen, wozu Zeit und Gelegenheit bestanden gehabt hätte, setzte der Angeschuldigte ohne sich der Einwilligung des Unterzeichners zu versichern, zu einer weiteren Bohrung an, da er seinen Fehler eine gesunde Wurzel gezogen zu haben vertuschen wollte und wohl glaubte, die gesunde Wurzel des Zahnes 3-5 oder 3-6 angebohrt zu haben, die in diesem Bereich eng aneinander liegen. Der Angeschuldigte bohrte dann die zweite Wurzel des zuvor gesunden Zahnes 3-7 an, entfernte auch diese, wobei er auch hierbei erkannte, dass die Wurzel, die er zog, gesund war. 4.) Statt nun aber dem Unterzeichner gegenüber offen zulegen, was geschehen war, nämlich daß er zwei gesunde Wurzeln gezogen hatte, behielt der Angeschuldigte sein Wissen für sich und behauptete dem Unterzeichner und seiner Freundin gegenüber, dass sich aufgrund einer am Behandlungstage, dem 24.08.2005 gefertigten Röntgenaufnahme herausgestellt habe, dass auch auf der anderen Seite ein behandlungsbedürftiger Zahn vorhanden sei. Direkt gegenüberliegend. Der Angeschuldigte empfahl, ihn am 01.09.2005 erneut aufzusuchen um dann auch die andere Seite zu behandeln. Das sei dringend notwendig. Der Unterzeichner machte dann auf den 01.09.2005 einen Termin mit dem Angeschuldigten aus. Dies obwohl der Angeschuldigte am 24.08.2005, noch während der Behandlung, wie er später anlässlich eines Telefongespräches mit dem Unterzeichner vom 06.09.2005 zugab, dass er es noch am 24.08.2005 gemerkt habe, dass er die falsche Seite operiert habe. Wäre es nach dem Plan des Angeschuldigten gegangen, so hätte der zu diesem Zeitpunkt völlig arglose Un-terzeichner den Angeschuldigten am 01.09.2005 erneut aufgesucht und auch die tatsächlich behandlungsbedürftige Seite 4-7 operieren lassen. Er wollte also auf der anderen Seite 4-7 auch eine Wurzelspitzenresektion durchführen, um zu vertuschen, dass er einen gesunden Zahn auf der falschen Seite 3-7 behandelt hatte. 5.) Herr Dr. xxxxxx berichtete mir gegenüber im Nachhinein am 06.09.2005, als er mir offenbarte, was mir zuvor nicht bekannt war, nämlich dass der Angeschuldigte die falsche Seite operiert hatte, dass er – Dr. xxxxxx - von dem Angeschuldigten angerufen worden sei, und zwar am Tage der Behandlung, dem 24.08.2005. Der Angeschuldigte offenbarte Dr. xxxxx, dass der Angeschuldigte die falsche Seite operiert hatte und versuchte Dr. xxxxxx dazu zu veranlassen, mir gegenüber zu schweigen, die Wahrheit zu vertuschen und dazu beizutragen, dass der Unterzeichner in Beweisnot gerät und nicht beweisen kann, dass der falsche –gesunde Zahn- behandelt worden ist. Dem Plan des Angeschuldigten entsprechend hätte er die Behandlung der anderen Seite – 3-7- ebenfalls durchgeführt. Er erwartete von Dr. xxxxxx dessen Unterstützung und v.a. dessen Schweigen. Wäre es nach dem Plan des Angeschuldigten gegangen, so wäre der Unterzeichner in unüberwindliche Beweisnot gebracht worden. Der Angeschuldigte wollte erreichen, dass der Unterzeichner seinen Fehler nicht nachweisen können wird. Er wollte erreichen, dass Dr. xxxxxx zu der Falschbehandlung durch den Angeschuldigten schweigt und schließlich durch die weitere Behandlung des tatsächlich kranken Zahnes erreichen, dass die Operation des gesunden Zahnes unentdeckt bleibt. 6.) Auch das weitere Nachtatverhalten des Angeschuldigten ist von Vertuschungsabsicht geleitet. So hat der Angeschuldigte, sogar nachdem er von Dr. xxxxx aufgefordert worden ist, die Wahrheit dem Unterzeichner mitzuteilen, schließlich sogar am 02.09.2005 von Dr. xxxxxxx entsprechendes Schreiben erhalten hatte, den Unterzeichner trotz eines Telefongespräches des Unterzeichners mit dem Angeschuldigten am 05.09.2005 nicht darüber informiert, dass der Angeschuldigte auf der falschen Seite einen Zahn, welcher zuvor völlig gesund gewesen ist, behandelt hat. Im Gegenteil hat er sogar am 06.09.2005 dem Unterzeichner gegenüber vorgebracht, dass es nicht sein Verschulden sei, dass es auf der falschen Seite zu einer Operation kam, vielmehr das Röntgenbild spiegelverkehrt gewesen sei, woran Dr. xxxxx die Schuld treffe. Ich wies dann Prof. Dr. xxxx darauf hin, dass das so nicht richtig ist, dass das Röntgenbild, welcher mir vorliegt nämlich ein „L“ aufweist und dieses „L“ für die linke Seite steht, es also nicht sein kann, dass eine Verwechslung vorgekommen ist, die auf ein falsches Röntgenbild zurückzuführen ist. Prof. Dr. xxxx meinte dann, dass ich ein Patient gewesen sei, welcher sich nicht „geöffnet“ habe. Ich hatte hierzu dann Prof. Dr. xxx am Telefon erwidert, dass ich ja überhaupt nicht wusste, auf welcher Seite zu operieren ist, da ich keinerlei Schmerzen –vor- der Behandlung gehabt habe und ich nicht verstehe, was er mit „öffnen“ meinte. Offensichtlich suchte der Angeschuldigte nach Sündenböcken und Ausreden. Prof. Dr. xxx bestätigte dann anlässlich dieses unter Zeugen geführten Telefonates auch, dass ich es nicht habe wissen können, auf welcher Seite er die Operation durchzuführen gehabt hätte. Schließlich hätte ich ja ansonsten etwas mit Sicherheit gesagt, wenn auf der falschen Seite zur Operation angesetzt worden wäre, so der Angeschuldigte.Der Unterzeichner wies dann außerdem Prof. Dr. xxxx darauf hin, dass er nicht nur ein Röntgenbild gehabt habe, sondern außerdem auch einen Befund und dass aus diesem Befund eindeutig hervorging, welcher Zahn, nämlich unten links 7 und nicht unten rechts 7 zu operieren ist. Prof. Dr. xxx musste bestätigen, dass er auch diesen Befund vorliegen hatte, als er zur Operation ansetzte. 7.) Eingetretene Verletzungen: Durch die Operation kam es zum Absterben eines zuvor völlig gesunden Backenzahnes. Das Kauen auf der linken Seite ist seit der Operation nicht mehr ohne Schmerzen möglich. Die Zahnreihe war zuvor völlig un-problematisch und gesund. Auf der behandlungsbedürftigen Seite steht eine Wurzelresektion weiterhin bevor, da sie von Prof. Dr. xxxx auf der falschen Seite vorgenommen wurde. Dies bedeutet, dass dann auch auf der rechen Seite nicht mehr zu kauen sein wird. Dann kann auf beiden Kieferseiten nicht mehr gekaut werden. Das bedeutet, dass das Kauen insgesamt zukünftig nicht mehr schmerzfrei möglich sein wird. Dann allerdings können nur noch pürierte Speisen für alle Zukunft eingenommen werden. Bei einem 36jährigen, wie dem Unterzeichner ist dies eine bedeutender und tiefgreifender Einschnitt in die Lebensqualität. 8. Des weiteren war die Unterlippe von der Gesichtsmitte bis zum Mundwinkel praktisch völlig taub und erholt sich nur sehr langsam. Bis jetzt ist das Zahnfleisch taub wie auch die Gesichtshaut zum Teil. Speisen und Getränke liefen und laufen zum Teil unwillkürlich wieder aus dem Mund. Das Empfinden beim Küssen ist stark vermindert. Die Artikulationsfähigkeit ist vermindert. 9. Des weiteren kommen extreme Schmerzen hinzu, denen der Unterzeichner seither ausgesetzt ist. In der ersten Zeit –die ersten zwei Wochen- der Operation kommt weiterhin zu, dass er in dieser Zeit ausschließlich pürierte Speisen und sehr weiche Speisen zu sich nehmen konnte. Eine extreme Entstellung durch eine unnatürlich vergrößerte Backe in den ersten zwei Wochen nach der Operation kam hinzu. Außerdem eine bakterielle Infektion.
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eveline
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erstellt am
22-09-2005 um 09:47 Uhr
Lieber Mike, nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Rückantwort. Ihren Rat noch 2 oder 3 andere Ärzte zu meiner Krankengeschichte zu fragen, werde ich machen. Zu Ihrem Netzwerk alles Gute und ich finde es ganz toll, daß auch einmal jemand an die Leute denkt und handelt die wegegen ihrer Krankheit nicht mehr weiterwissen. Sobald ich etwas in Erfahrung über mich bringe melde ich mich wieder, kann aber länger dauern, da es nicht so einfach ist, gute Fachärzte in Erfahrung zu bringen. Liebe Grüße und an alle Kranken alles Gute wünscht Eveline
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eveline
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erstellt am
16-09-2005 um 21:57 Uhr
Habe durch Zufall diese Seite gefunden und war entzetzt wieviel Behandlungsfehler es giebt. Ich habe auch einiges hinter mir, glaube aber nicht an einen Ärztepfusch, aber irgendetwas stimmt nicht, darüber aber mehr wenn mir Mike zurückgeschrieben hat. Melde mich wieder mit meinen ganzen Bericht.
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Erika
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erstellt am
12-09-2005 um 08:29 Uhr
Liebe Betreiber des Privaten Netzwerks, nach dem Lesen des Artikels in der Thüringer Allgemeinen vom 07. September 2005 ( siehe Presse )bin ich wieder mal der Meinung, daß Eure Arbeit sehr wichtig ist und auch Früchte trägt. Vor allem weiß der Normalbürger ja gar nicht, was in diesem Land so alles möglich ist. Nach diesem Artikel hoffen wir auf eine gerechte Regelung. Das öffentliche Interesse ist geweckt ! Wir wünschen Euch weiterhin viel Kraft und Erfolg bei der Verwirklichung Eurer Vorhaben und auch im Privaten Glück und Erfolg !
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Peter Bergmann
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erstellt am
07-09-2005 um 20:09 Uhr
Sehr geehrter Herr KordesWieder melde ich mich mit dem Gefühl bei Ihnen Menschen getroffen zu haben die es ernst meinen. Der heutige Beitrag in der Thüringer Allgemeinen spiegelt dies wieder. Meinen Glückwunsch zu dem Erreichten. (Bitte auch an Herrn Manfred Meier) Dinge sind ins Rollen gekommen die nicht mehr aufzuhalten sind. Ich bin ganz offen der Meinung Sie für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen. Das meine ich ernst, als Geschädigter der nunmehr 18 Jahren nach der fehlerhaften Hirnoperation (dank Ihnen auf Ihrer Seite) der gegen Ärzte Gutachter Richter und das Krankenhaus hier in Münster kämpft um sein Recht und Wiedergutmachung. Wir Geschädigten sind Einzelkämpfer ohne Zeitvertrag, aber das wird sich in Kürze ändern. 11 Menschen konnte ich zu Ihrem Recht verhelfen, nur mir selbst nicht. Ratgeber Recht dokumentiert jetzt den weiteren Verlauf der Dinge. So verbleibe ich ,mit den besten Grüßen Gott schütze Sie Peter Bergmann aus Münster
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Nadja
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erstellt am
02-09-2005 um 13:52 Uhr
Lieber Herr Kordes, Ich danke Ihnen für Ihre Geduld mit mir und für Ihre ausführlichen Auskünfte und wünsche Ihnen für Ihr Engagement weiterhin alles Gute. Ich empfinde sehr viel Respekt und Hochachtung dafür! Mit freundlichen Grüßen, Nadja
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Danny
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erstellt am
21-08-2005 um 14:30 Uhr
In meinem Fall geht es zwar nicht konkret an das Lebendige aber Ich kämpfe ebenso gegen die scheinbare Allmacht der Ärzte. Meine Noch Frau spielt einen auf Psycho und erschwindelt sich damit Unterhaltsbeiträge in Höhe von Sfr 3000 jeden Monat. Wenn jemand einen Tipp hat wie gegen solche wirtschaftskiminellen Machenschaften vorzugehen ist dann würde ich mich pber ein Mail sehr freuen. Danke
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Sigrid Schulze
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erstellt am
16-08-2005 um 22:53 Uhr
An alle Betroffenen und alle anderen Mitmenschen,durch einen Ärztepfusch habe ich meinen über alles geliebten Mann im Alter von 52 Jahre verloren. Da eine Ärztin die Krankheitssymptome nicht erkannte und auf Grund dessen auch nicht behandelte, habe ich die bei mir ansässige Schlichtungsstelle für Arzthaftfragen um Hilfe gebeten. Nachdem ich alles geschildert habe, wurde ich davon informiert, dass dieser Vorgang, der auch zur Klärung der Schuldfrage beitragen sollte, einem Gutachter vorgelegt wird. Dieses Gutachten erreichte mich nunmehr vor drei Tagen und ich war zwar auf Einiges gefaßt, aber was ich dort zu lesen bekam, war unfaßbar. Dieser Gutachter sollte die Schuldfrage klären, ob die Ärztin, die meinen verstorbenen Mann falsch bzw. gar nicht fachärztlich behandelte, Schuld am Tode meines Mannes sein kann. So ein Wirrwarr habe ich noch nie gelesen, ich selber arbeite in einer Spedition und bearbeite Versicherungsschäden an Fahrzeugen sowie am Ladegut, aber wenn ein von mir beauftragter Gutachter so ein "Mist" - Entschuldigung - auf den Tisch gelegt hätte, wäre dieser wahrscheinlich seitens der Versicherung nicht mehr im Dienst. Ein Gutachten in meinem Arbeisgebiet muss eindeutig die Schuldfrage klären, wenn nicht, gehen auf allen Seiten viel Geld verloren, aber in einem medizinischem Gutachten wird um alle Fakten drumrum geredet, dass einem schlecht wird. Es wurde gar nicht auf die Thematik hingearbeitet, ich erhielt in diesem Gutachten einen chronologischen Ablauf der Krankeit meines Mannes und diesen Ablauf hat dieser Gutachter aus den von mir übersandten Unterlagen abgeschrieben. Tolle Leistung, dann selber noch was hinzugedichtet und fertig! Unverständlich für mich! Mein Vorschlag: Vielleicht sollten solche Menschen einmal selber zum Gutachter um deren Fähigkeiten z begutachten. Traurig! Aber ich kämpfe weiter!
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Heidi Nickel
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erstellt am
09-08-2005 um 11:27 Uhr
Hallo Herr Kordes,vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und die Weiterleitung der Geschichte meines Vaters, natürlich werde ich gerne Seine Geschichte hier veröffentlichen (sobald ich etwas mehr Zeit habe :-)). Ich bin jetzt in jedem Fall ein treuer Leser Ihrer Seite die ich durch Zufall gefunden habe. Danke!! Viele Grüsse Heidi
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Shay
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erstellt am
06-08-2005 um 17:18 Uhr
Super Webseite, bin durch Zufall drauf gestoßen. Macht weiter so.Gruss Shay
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Angelika Bongartz
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erstellt am
05-08-2005 um 08:13 Uhr
Also ich muß ja ehrlich mal sagen, es ist wirklich schlimm, das so viele Ärztefehler passieren. Andererseits, Ärzte sind nun mal auch nur Menschen und Menschen machen nun mal Fehler. Dennoch ist es umso schlimmer, wegen den vielerlei Folgeschäden, die daraus resultieren können, zum Beispiel auch des mögliche Tod des Patienten, der vermeidbar wäre. Ich bin nur froh, das es solche schlimmen Ärztefehler in meiner Familie noch nie gegeben hat. Aber ich hoffe für alle Betroffenen, das es durch die richtige juristische Unterstützung zu finanziellen Ausgleichen, Schmerzengeldern, Renten, oder ähnlichem kommt, damit sie nicht ganz allein gelassen sind. mfg Angelika Bongartz
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Veronika
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erstellt am
19-07-2005 um 11:46 Uhr
Liebe Mitbetroffene, wenn ich das Gästebuch verfolge und meine eigenen Erfahrungen damit verbinde bin ich an einem Punkt angekommen, wo mir mit eigenen Fachkenntnissen die Worte fehlen. Hier steht man oft ohnmächtig vor einer solchen Verantwortungslosigkeit, dass man das Gefühl haben muß, mit Kriminalserien konfrontiert zu werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar/ unverletzbar Artikel 1 des Grundgesetz und Folgende. Für mich besteht immer mehr die Frage:" Wo bleibt diese Würde der Menschwertung ?" Es hat den Anschein, dass wir einer Entwicklung entgegen gehen, wo die Menschwertung in das Abwasser der Verantwortungslosigkeit gespült wird. So erlebte ich aus jüngster Zeit folgendes: Mein Sohn - 26 Jahre - erlitt an seinem 26. Geburtstag jetzt im Juni einen schweren Motarradunfall. Mit Helikopter wurde er in xxx ins Krankenhaus geflogen. Nach einer fünf stündigen OP mit sieben Rippenbrüchen, die ihm in die Lunge gestochen und Lungenbluten verursacht hatten und einem Wirbelsäulbruch in Brustbereich - Querschnittslähmung - kam er nachts um 4 Uhr aus dem OP auf die Intensivstation nach einer 5 stündigen OP. Als er aus dem OP an mir vorbei geschoben wurde, überall verkabelt und mit Schläuchen versehen und Geräte die mit unterschiedlichen Tönen und Farben das Übrige dann weiter verrichteten, im künstlichen Koma liegend, blieb mit eigenen Fachkenntnissen nur noch eines : Hoffen und beten. Doch in dieser Situation fing es dann schon an, dass das Grundgesetz - Artikel 1 - den Schein verlor. Die Rechtskraft dieses Grundgesetz fing an zu schwimmen. Fünf Minuten wurde uns von der Ärztin erlaubt, durften wir ans Bett. Zum Glück, habe ich ein Staatsexamen, wo ich gelernt habe, die Menschwertung zu beachten. Als auch war dann die Ärztin offensichtlich nicht mehr auf Station. Somit wurde aus den 5 Minuten eine lange Zeit, weil ein gewissenhaftes Personal anwesend war und meine überzeugende Einstellung teilte. Doch dann kam das Nächste: Wie man in der Medizin weiß, ist es sehr wichtig, dass gerade Komapatienten eine Menge mitbekommen und die Anwesenheit von vertrauten Menschen sehr wichtig ist. Aber auch das war keine Selbstverständlichkeit. Somit mußte auch das erst geklärt werden und Stationsarzt, Oberarzt und Professor saßen mit mir an einem Tisch mit dem Endergebnis, dass ich erreicht hatte, die festgesetzte Besuchszeit von drei Stunden täglich über einen langen Zeitraum zu strecken und auf das doppelte zu erhöhen. Eine Schwester sagt mir am Telefon :" Wenn ich ein Kind hier auf Station hätte, würde ich es genauso machen, wie sie und würde den Ärzten die Türe einlaufen." Diese Aussage machte mich schon hellhörig und ich merkte sehr bald, warum. Ich kam und wollte mein im künstlichen Koma verharrenden, mit dem Tod kämpfenden Sohn besuchen und stand vor einer Menschenunwürdigkeit, die ich als striktes Verbot in meinem Beruf erlernt habe. Mein Sohn war an beiden Armen festgebunden, gefesselt an das Bett. Da dieses absolut nicht zulässig ist, akzeptierte ich diese Menschenrechtsverletzung auch nicht. Als die Fesseln von den Armen gelöst wurde, waren sie so fest, dass die Einschneidungen der Riemen zu sehen waren auf der Haut. Doch leider fand ich meinen Sohn erneut mit Fesseln an das Bett vor. Aber ich stellte sehr bald fest, dass diese Menschenrechts verletzende Praktik nicht nur bei meinem Sohn gehandhabt wurde. Sondern, sie war Bestandteil der Praktik der Menschenrechtsverletzung auf der Intensivstation dieser Klinik. Hier könnte jetzt noch einiges als Fortsetzung folgen. Doch möchte ich an dieser Stelle einige Worte an uns alle richten. Wir müssen aufpassen, dass wir eine klare Sicht behalten und nicht alle Mediziner in einem Topf stecken. Es gibt Mediziner, die in sehr großer Verantwortung sich am Menschen einsetzen. Allerdings sollten wir aufmerksam und hellhörig werden und nicht blindlings vertrauen. Wachsamkeit ist sehr wichtig. Informieren wir uns über Rechtslagen - falls wir es nicht wissen - und haben wir den Mut uns konsequent für Hilfe bedürftige und hilflose Menschen einzusetzen. Auch dann, wenn wir zu unbequem werden. Wichtig ist auch, dass wir eine Ebene suchen, um mit den Ärzten zu arbeiten. Jeder gewissenhafte, vernünftige Arzt wird nichts einzuwenden haben, wenn genaue Beobachtungen zur Überlegung und Veränderung angebracht werden. Solche Praktiken - fesseln an das Bettgestell, ganz gleich aus welchen Beweggründen - gehören nicht in den Bereich Hilfe bedürftiger, oder hilfloser Menschen. Wehren wir uns ganz entschieden gegen diese Mißachtung und Verletzung der Grundrechte, die jeder Mensch hat. Aber scheuen wir uns auch nicht, die Verantwortlichen des Staatsapparates in solchen Situationen zur Mithilfe zu holen. Mediziner die solche Praktiken benützen, gehören mit sofortiger Wirkung aus der Verantwortung von Menschen entzogen. Hinsichtlich Altenheim und Pflegeheime sollten wir sehr genau hin schauen, auch hinter die Kulissen. Es gibt sehr gut und gewissenhaft geführte Heime, die alten und Hilfe bedürftigen Menschen wirklich ein Stück Heimat versuchen zu erstatten. Aber es gibt auch das Gegenteil. Wo diese Menschen zu einem Durchgangslager in den Tod werden. Wo die Menschwertung - das Grundgesetz, was auch bzw. erst recht für Hilfe bedürftige Menschen gelten sollte - nicht mehr existiert. Auch in Altenheime werden immer noch Menschen an das Bett angebunden/ gefesselt. Bitte haben wir den Mut für eine geschützte Menschwertung der Menschen zu kämpfen, die es selber nicht können, oder nicht mehr können. In diese Situation können wir alle kommen und das kann manchmal sehr schnell gehen. Nicht der Staatsanwalt sollte hinter her aufräumen. Davon hat der Mensch nichts mehr, der in Qualen sein Leben lassen mußte. Wir sollten alle daran hellhörig arbeiten, dass zum Schutz Hilfe bedürftiger und hilfloser Menschen das Grundgesetz seine volle Wirkung behält und nicht wie in manch einer Situation bis hin zu Verfassungsbruch unter den Teppich gekehrt wird. Ä r z t e p f u s c h - V e r s i c h e r u n g s b e r e i c h e r u n g Liebe Grüße Veronika
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Holger Radke
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erstellt am
30-06-2005 um 23:10 Uhr
Meine Mutter ist an ihrem 55.Geburtstag auf der Intensivstation im Krankenhaus für mich und meinen Bruder völlig unerwartet und in einem desolaten Zustand gestorben. Sie lag seit vier Tagen im Koma, wurde künstlich beatmet und hatte wegen starker Schmerzen und Krampfanfälle bereits morphiumähnliche Medikamente bekommen. Sie wohnte bis dato im Pflegeheim, der Grund war ein Schlaganfall im August 2000, verursacht durch eine von ihr vernachlässigte Schilddrüsenüberfunktion. Beides wurde medikamentös behandelt, so dass sie laut mehrfacher Krankenhausberichte gut damit leben konnte. Insgesamt war sie auf einem guten Weg der Besserung und konnte viele Dinge bereits wieder selbst durchführen - wie mit dem Gehwagen einkaufen gehen, selbst waschen, anziehen und essen. Das Sprachzentrum war soweit wieder hergestellt, so dass man sie gut verstehen konnte. Sie musste zwar langsam sprechen, aber es funktionierte gut. Ich wurde in der Regel - genau wie der Betreuer - immer über persönliche Sorgen mit meiner Mutter genauso wie über Krankenhausaufenthalte telefonisch durch das Pflegeheim informiert. So auch am 2.Mai 2005, an dem Tag kam sie gerade aus dem Krankenhaus wegen einer genähten Platzwunde zurück. Danach habe ich und auch der Betreuer keinen einzigen Anruf mehr aus dem Pflegeheim erhalten. Am 2.Mai kam sie wegen einer Platzwunde aus dem Krankenhaus zurück. Am 6.Mai war ich bei ihr, sie war noch etwas benommen und schwach. Ihr Zustand schien stabil zu sein, so konnte ich beruhigt in den Urlaub fahren.Im Nachhinein erfahren: Im den Akten vom Pflegeheim wurde schriftlich dokumentiert, dass sie seit dem 13.Mai 2005 mehrfach, ab dem 20.Mai fast täglich jedes aufgenommene Essen erbrochen hat. Mit dem Erbrechen der Nahrung waren natürlich auch die lebenswichtigen Medikamente nicht mehr ausreichend im Körper vorhanden. Am 20.Mai war auch der Betreuer zu Besuch. Obwohl er die Gesundheitsvorsorge besaß, hat eine keine einzige Information über die Verschlechterung des Zustands erhalten. Im Nachhinein erfahren: Am 23.Mai wurde sie durch das Pflegepersonal regungslos auf dem Boden liegend im Eingangsbereich ihres Zimmers aufgefunden. Sie war auch mehrere Stunden danach nicht ansprechbar. Einen Tag danach war der Heimarzt anwesend, veranlasste aber keine Einweisung in das Krankenhaus. Weitere Zustände, die in der Pflegeakte seit dem 13.Mai 2005 vermerkt worden sind: Schweißausbrüche, Zittern am ganzen Körper, starke Kopfschmerzen, Dämmer-zustand, schlechte Kommunikation, hohe Nervosität. Da war noch mehr, aber alles konnte ich nicht auf die schnelle lesen. (erst im Nachhinein durch Lesen der Pflegeakte erfahren…) Am 27. Mai war der Heimarzt wieder anwesend, entnahm eine Blutprobe und veranlasste wieder keine Einweisung in das Krankenhaus. Der gesetzliche Betreuer meiner Mutter besuchte sie am 31.Mai und hat sofort den Notarztwagen gerufen und sie ins Krankenhaus bringen lassen. Notaufnahme, Infusion der wichtigen Medikamente, am 2.Juni fiel sie ins Koma und bekam eine künstliche Beatmung. Am 5 Juni – ihr 55.Geburtstag - ist sie um 19.35 Uhr gestorben, eine Stunde vorher habe ich ihr noch die Hand gehalten. Auf Nachfragen bekomme ich von der Stationsärztin erklärt, dass meine Mutter in einem extrem dehydrierten (ausgetrockneten) Zustand (Aussage der Stationsärztin) im Krankenhaus aufgenommen wurde. Sie hat demnach im Pflegeheim nicht ausreichend genug zu trinken bekommen, obwohl man die Häufigkeit des Erbrechens und den damit verbundenen Flüssigkeitsverlust wahrgenommen hat. Dadurch verursacht wurde auch eine viel zu geringe Dosierung der wichtigen Medikamente. So ging man im Krankenhaus von einem Herz/Kreislaufversagen aus. Ohne zu zögern habe ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Körperverletzung (Blutvergiftung) mit Todesfolge erstattet. Die gerichtsmedizinische Obduktion hat ergeben, dass sie eine schwere Lungenentzündung und eine Meningitis (Hirnhautentzündung) im fortgeschritten Stadium hatte. Wahrscheinlich ist sie durch eine Blutvergiftung (Sepsis) mit anschließendem Organversagen gestorben (verursacht durch die Meningitis, siehe www.netdoktor.de). Das endgültige Ergebnis der Obduktion steht noch aus. Unsere Mutter war keine besonders beliebte Bewohnerin im Pflegeheim, die Pflegeleiterin sprach einen Tag nach ihrem Tod gegenüber mir und meinem Bruder von "gegenseitigem Hass, aber auch von gegenseitigem Gernhaben". Es gab halt "geringfügige" Vorfälle (Streit mit anderen Bewohnern, leichte Handgreiflichkeiten), da hatte man meiner Mutter auch schon mal die Kündigung des Heimvertrages angedroht. Mit 50-55 Jahren lässt man sich halt nicht alles im Pflegeheim gefallen. Besonders auffällig erschien mir die Tatsache, dass sich meine Mutter im Pflegeheim mit einem 20 Jahre älteren Bewohner angefreundet hatte und beide auch Zärtlichkeiten austauschten, teilweise auch im öffentlichen Bereich des Pflegeheims. Dieser Austausch führte zu mehreren Anrufen seitens der Heimleitung beim Betreuer, er möge ihr doch bitte mitteilen, dass sie diese Art und Weise zu unterlassen hat. Die Pflegeleitung erklärte meinem Bruder und mir am Tag nach dem Tod unserer Mutter, dass sie den Anschein hatte, dass unsere Mutter die Pflegekräfte mit dem ständigen Erbrechen der gerade aufgenommen Nahrung hätte ärgern wollen, weil es immer dann passierte, wenn keiner vom Pflegepersonal in ihrem Zimmer war. (ca. 10-20 Minuten nach der Nahrungsaufnahme....). Daher hatte man auch schon mehrfach mit ihr schimpfen müssen und ihr teilweise kein Essen mehr ins Zimmer gebracht. Meine offenen Fragen: - Warum hat niemand meine Mutter - trotz der höchst auffälligen Symptome - in das Krankenhaus bringen lassen ? Laut Obduktionsbericht hätte man ihr durchaus helfen können, wenn sie min. 5 Tage eher intensivere Behandlung erhalten hätte. - Warum hat das Pflegeheim weder mich noch den Betreuer in der schlimmen Zeit angerufen ? Mir wäre der besorgniserregende Zustand nämlich ebenfalls sofort aufgefallen. Ich muss es noch erwähnen: Ich war vom 9.5. - 21.5 im Urlaub und danach durch eine Bronchitis für 8 Tage außer Gefecht gesetzt. Ich konnte sie nicht eher besuchen und habe voll und ganz dem Pflegepersonal vertraut. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Vernachlässige ich meine Sorgfaltspflichten in der IT-Technik und verursache einen immensen Datenverlust, bekomme ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (Geldstrafe) und zusätzlich privatrechtliche Verfahren an den Hals, die mich meine Existenz kosten können. Das häufige Erbrechen minderte ja auch die Menge und damit die Wirksamkeit der eingenommen Medikamente. Spätestens hier hätte sich die gesondert medizinisch ausgebildete Pflegefachkraft (Pflegeleitung) bewusst sein müssen, dass dieser Zustand lebensgefährliche Folgen (Schilddrüsenüberfunktion --> Vorhofflimmern des Herzens -> Entstehung von Blutgerinnsel --> neuer Schlaganfall bzw. Herzinfarkt) hervorrufen kann. Die Akten vom Pflegeheim, vom Arzt und vom Krankenhaus wurden bereits von der StA beschlagnahmt. Ich werde weiter berichten, sobald ich neue Erkenntnisse habe.
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