Die Versprechen
am Sterbebett gegeben, sie werden sich erfüllen! In o. g. Verhandlung wurde eine Urkundenfälschung aufgedeckt! Ich kämpfe weiter, jetzt erst recht! Stand 23. September 2004 Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung gegen „Unbekannt“ wurde mittlerweile eingestellt. Eine damals beteiligte Ärztin hat in der Befragung gegenüber der STA zugegeben das sie „wohl“ die „Nachträge“ in der Patientenakte verfasst habe. Ergebnis: Die Urkundenfälschung ist strafrechtlich verjährt, so die STA! Die zuständige Landesärztekammer prüft nun, ob ein berufsrechtliches Verfahren gegen diese Ärztin einzuleiten ist. Erstaunlich ist auch, dass in diesem Zusammenhang, zwei – von drei – der beteiligten Ärzte ihren Wohnsitz und ihre Arbeitsstätte in ein anderes Bundesland verlegt haben. Daher meine Anfrage an die zuständige Landesärztekammer: „Es kann doch nicht sein, dass ein Arzt sich seiner berufsrechtlichen Verantwortung durch Umzug in ein anderes Bundesland entziehen kann?“ Die erstaunliche Antwort der Rechtsabteilung - Landesärztekammer Thüringen: (Auszug) „Aufgrund der landesrechtlichen unterschiedlichen Regelungen in den Heilberufe – bzw. Kammergesetzen der Kammern ist es tatsächlich möglich, dass sich ein Arzt durch Wechsel der Arbeitsstätte bzw. Umzug einer berufsrechtlichen Verfolgung entziehen kann. In diesen Fällen ist es nur möglich über die ordentliche Gerichtsbarkeit eine entsprechende Verfolgung zu bewirken. Eine Änderung dieser Rechtslage könnte nur durch die entsprechenden Gesundheitsministerien bzw. Landesgesetzgeber erfolgen. Ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, Berufspflichtverletzungen zu verfolgen, die als Nichtmitglied einer Kammer begangen wurden, ist rechtlich problematisch. Zu beachten ist dabei außerdem, dass im Gegensatz zu den Verfahren vor den ordentlichen Gerichten das berufsgerichtliche Verfahren primär der Sühne und Vergeltung dienen soll. Vielmehr dient es dazu, die Berufsangehörigen zur Erfüllung ihrer Berufspflichten anzuhalten und dadurch die Funktionsfähigkeit des Standes zu erhalten.“ Auszug Ende. Eine, wie ich finde, sehr bemerkenswerte und nachdenkliche Aussage. Weiter beschäftigt sich das Landesverwaltungsamt Thüringen als oberste Aufsichtsbehörde für privatisierte Krankenhäuser in Thüringen mit dem Fall, hier u. a. mit der Behauptung, dass zum Zeitpunkt der damaligen Notfallaufnahme auch ein Anästhesist zur Untersuchung hinzugerufen wurde, was auch in einem Arztbrief behauptet wird. Auf Nachfrage des Landesverwaltungsamtes Thüringen an das Klinikum, wo sich die Untersuchungsergebnisse - Befunderhebungen befinden, diese nicht in der von der Kripo beschlagnahmten Patientenakte zu finden sind, folgende Antwort: „Der damals diensthabende Anästhesist war Dr. med. xxxxx, seine Befragung durch die Bereichsleiterin allgemeine Versorgung, Frau xxxx, ergab, dass er NICHT hinzugezogen wurde“. Landesverwaltungsamt: „Diese Aussage steht im Wiederspruch zu einem Arztbrief des Klinikums vom xx. xx. 1997 an die niedergelassene Gynäkologin, Frau Dr. xxxx, aus dem wir zitieren: „Die Patientin wurde in der Rettungsstelle internistischerseits, ANÄSTHESIOLOGISCHERSEITS und auch gynäkologischerseits untersucht“. Wieder forderte das Landesverwaltungsamt eine Stellungnahme, nun diese Antwort des Klinikums: Zitat: „Das Klinikum räumt bei der Recherche zu diesem Zeitpunkt einen Fehler ein, es sei nach dem falschen Datum recherchiert worden. Nunmehr wird bestätigt, dass bei der damaligen Aufnahme am 01.02.1997 ein anästhesiologisches Konzil stattgefunden habe, das von Frau Oberärztin Dr. xxxxx übernommen gewesen sei.“ Erinnern wir uns: In der ersten Anfrage wird der seinerzeit diensthabende Anästhesist durch die Bereichsleiterin befragt ob er hinzugezogen wurde, klare Antwort: NEIN! Nun, aufgrund der zweiten Anfrage ist aus dem Arzt eine Ärztin geworden, sie hatte Dienst und sie hat untersucht! Was ist denn nun die Wahrheit? Wir haben mehrere Möglichkeiten! Fakt ist, dass keine Befunderhebung eines Anästhesisten in der Patientenakte zu finden ist, dies aber zwingend erforderlich wäre. (Berufsordnung der Ärzte, Dokumentationspflicht!) Auch interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass diese Kehrtwendung eintrat, nachdem bekannt wurde das eine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen eidesstattlicher Falschaussage eingeleitet hat! Ich will die Wahrheit! Ich werde Dich nie vergessen! |
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Hinweis: Das Buch wurde noch zu Lebzeiten meiner Frau geschrieben, es war Ihr ausdrücklicher Wunsch! (Erstauflage im Eigenverlag: Dezember 1999) Es beschreibt die Zeit des Behandlungsfehlers und danach. Ein - letzter Wille von ihr war, dass ich dieses fortsetze. |