Die Radio und Presseberichte 2002 in der Übersicht: (Bitte anklicken!)

2004

2005

Anja Kordes musste unter Qualen sterben
"Dieser Arzt kann uns nicht trennen"
Obergutachter: Ärztliche Fehler waren tödlich
Das Internet bietet ein Forum für Opfer von Behandlungsfehlern
Selbsthilfe: Medizinische Fehlbehandlung
Anklage gegen leitenden Kliniker
Arzt wegen Fahrlässigkeit angeklagt
Muss Suhler Arzt nun vor Gericht?
Vorwurf: Arzt machte tödlichen Fehler
GYNÄKOLOGE MUSS VOR GERICHT
Schicksal oder Arztpfusch?
Anklage gegen Suhler Arzt
Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt Anklage!

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Bild - Thüringen, Seite 3 vom 15. Oktober 2002

"Chefarzt hielt Schmerzen meiner Frau für Psychose"

Anja Kordes musste unter Qualen sterben

Von M. Meckelein

Jena - "Ich sah, wie Blut aus ihrem Mund lief....." Elmar Kordes
verstummt. Erinnerungen an den Todeskampf seiner Frau. Das Ende kam am
10. Oktober 2000 um 10.37 Uhr. Seitdem kämpft der 42 - Jährige um die
Wahrheit. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung
gegen den Chefarzt Dr. Ulrich R. erhoben. Der Fall: Im Sommer 1996 wird
Anja Kordes schwanger. Vier Wochen später erkrankt sie an Toxoplasmose.
Klinikum Suhl, 23. Januar: Keine Herztöne - das Kind ist tot. "Meine
Frau bat nun sofort um Kaiserschnitt. Die Ärzte wollten stattdessen
Wehen einleiten. Weil es Anjas erste Schwangerschaft war." 27. Januar:
Abends stößt der Körper das tote Baby aus. Anja Kordes leidet unter
starken Schmerzen. Aber sie wird nach Hause entlassen. "Dort bekam sie
Fieber und brach zusammen." "Ich sehe dich nicht, aber ich kann dich
hören", sagte seine Frau. Er wird den Satz nie vergessen. Erneute
Einweisung ins Klinikum: Lungenembolie, Sehstörungen, rechtsseitige
Lähmung. Als der Chefarzt sie untersucht, hört Elmar Kordes seine Frau
vor Schmerzen schreien. Nachts wird sie in die Nervenklinik
Hildburghausen verlegt. Wegen einer "Wochenbettpsychose". Dort erkennt
man die Fehldiagnose. Transport zur Gynäkologie. Notoperation. "Ich
glaube nicht, dass sie ihre Frau wiedersehen", sagt der Arzt. Eine
Thrombose hat die Arterie verstopft, die den Dünndarm mit Blut versorgt.
Er ist zu drei Vierteln abgestorben, hat den Organismus vergiftet.
Hubschrauberflug nach Gera, sieben weitere Operationen, zehn Wochen
Intensivstation! Dann die Entlassung, als menschliches Wrack. Die
Versicherung des Klinikums zahlt 300 000 Mark. Schmerztherapie,
Morphium. Als die Patientin stirbt, wiegt sie nur noch 41 Kilo. Kordes
hat ein Netzwerk für Medizinopfer gegründet. Unter www.geoffrey-mike.de
gibt es Infos im Internet.




"Dieser Arzt kann uns nicht trennen"

Ein 42-jähriger Kaufmann zeigt den Chef der Frauenklinik Suhl wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau an. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Von Freia Peters , WAMS, (Welt am Sonntag, 14.04.2002)

Keck guckt Anja vom Sideboard über dem Schreibtisch. "Sehen Sie diesen Schalk in den Augen?" fragt Elmar K., ihr Ehemann. "Immer wenn mich der Mut verlassen will, sehe ich ihre Augen blitzen. Jaja, sag ich dann. Ist ja gut. Ich mache ja weiter." Anderthalb Jahre ist es her, dass Anja K. gestorben ist. Sie war 36 Jahre alt. Acht Gutachten sind seitdem über die Ursache ihres Todes von den Behörden beantragt worden. Von der Krankenkasse, der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtsfragen, der Staatsanwaltschaft. Sie alle attestieren dasselbe: Wäre Anja anders behandelt worden, würde sie heute noch leben. Elmar K. erstellte nun Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen Ulrich R., Chefarzt der Frauenklinik in Suhl, Thüringen.
Spätsommer 1996. Kurze Zeit nach der Hochzeit von Anja und Elmar K. kündigt sich Nachwuchs an. In der siebten Woche der Schwangerschaft stellt die Frauenärztin eine Infektion fest. Anja K. wird ins Klinikum Suhl eingeliefert, wo sie Antibiotika bekommt. Am 6. Januar 1997 wird sie entlassen. "Alles in Ordnung mit ihrem Kind", bestätigen ihr die Ärzte.
Bei einer Untersuchung am 23. Januar kann die Frauenärztin beim Kind keine Herztöne mehr finden. Eilig fahren die beiden erneut in die Suhler Klinik. Dort erwartet sie die traurige Bestätigung: ihr Kind ist tot.
Zu diesem Zeitpunkt ist Anja K. im sechsten Monat. Sie bittet um einen Kaiserschnitt. Doch die Ärzte raten ihr, das Kind auf natürlichem Weg zu bekommen. Das erhöhe die Chance einer erneuten Schwangerschaft. Vier Tage liegt Anja K. mit dem toten Baby im Bauch auf der Station. Am Morgen des 27. Januar wird endlich die Geburt eingeleitet. Ein paar Stunden
später verspürt die junge Frau einen heftigen Druck im Unterleib. Sie geht ins Bad, das tote Kind rutscht in die Toilette.
Schlimme Schmerzen in Rücken- und Bauchbereich plagen Anja K. in den Tagen nach dem Abort. Trotzdem wird sie am 31. Januar entlassen. Besorgt erkundigt sich ihr Ehemann beim Stationsarzt, wie er sich jetzt verhalten soll. Am besten, sagt der Arzt, suchen sie beide Hilfe bei einem Psychologen. Ratlos begleitet Elmar K. seine Frau nach Hause. Dort liegt sie nur
noch auf dem Sofa, kann keinen Happen zu sich nehmen. Einen Tag später bricht sie zusammen. Der Rettungswagen bringt sie wieder in das Klinikum Suhl. In der Notaufnahme wird sie in den Flur gestellt. "Bekannte Psychose nach Totgeburt", entdeckt Elmar K. auf einem Zettel neben dem Bett. Nach hartnäckigem Fragen wird Anja K. vom Chefarzt Dr. Ulrich R. persönlich untersucht. Ein bisschen wundern tut sich Elmar K. schon, warum der Kopf seiner Frau untersucht wird, wo doch der Magen so schmerzt. "Ihre Frau ist organisch gesund, es ist eine Wochenbettpsychose", lautet die Diagnose. Elmar K. ist zunächst erleichtert. "Das kriegen wir wieder in den Griff", denkt er sich. Um 2.30 Uhr bekommt er einen Anruf, dass seine Frau noch in der Nacht in die Psychiatrie nach Hildburghausen verlegt wird. Am nächsten Morgen findet er sie dort in einem Gitterbett, von innen keine Klinke im Zimmer. "Ich hab so schlimme Schmerzen, ich kann nicht mehr!", flüstert ihm seine Frau ins Ohr. Der zuständige Psychologe versichert Elmar K., dass es sich "garantiert" nicht um eine Wochenbettpsychose handelt. Im medizinischen Bericht wird er hinterher lesen, dass der Entzündungsparameter im Blut seiner Frau um ein hundertfaches angestiegen ist. Der sogenannte CRP-Wert liegt bei 474,5, der Grenzbereich bei 5,0. Das Gutachten von Dr. Ulrich R., bestätigt hingegen eine "eindeutig psychologische Symptomatik". Noch am selben Tag wird Anja K. in das Kreiskrankenhaus Hildburghausen eingeliefert. Der Chefarzt dort macht endlich einen Ganzkörpercheck und ordnet sofort eine Not-Operation an, bei der dreivier-tel des Dünndarms entfernt werden müssen. Das Organ war nicht mehr mit Blut versorgt, das Gewebe war dabei, sich aufzulösen, weil eine Arterie verstopft war, die die Blutzufuhr regelt. Nach der vierstündigen Operation wird Anja K. mit dem Hubschrauber in ein größeres Krankenhaus, das Waldklinikum Gera verlegt. Es folgen sieben weitere Operationen. Nach zehn Wochen in Gera, davon sechseinhalb Wochen im Koma, darf Anja K. wieder nach Hause. In den nächsten zweieinhalb Jahren folgen circa 230 Arztbesuche. Zahlreiche Folgeerkrankungen plagen die junge Frau: Rheuma, Tinitus, drohendes Multiorganversagen. Anja K. ist jetzt zu 90 Prozent schwerbehindert, der linke Ellenbogen und das rechte Knie sind gelähmt. "Ohne dich wäre ich schon längst kaputtgegangen, Jogi", nennt sie ihrem Mann beim Kosenamen und versucht, sich ein Lächeln abzuringen. Doch das Morphium hilft nicht mehr, die Schmerzen lassen kaum noch einen unbeschwerten Moment zu. Am 10. August 2000 erkennt der Chef des Meininger Krankenhauses, dass das übriggebliebene Darmgewebe auch erkrankt ist und sich neue Trombosen, also Blutgerinsel gebildet haben. "Nur noch eine Dünndarmtransplantation kann ihre Frau retten." Anja K. kommt auf die Warteliste in Jena. Doch bevor sich ein Spenderorgan findet, stirbt sie am 10.Oktober 2000.Zusammen mit einem anderen Betroffenen gründete Elmar K. das "Private Netzwerk Medizingeschädigter". "Das ist mein neuer Lebensinhalt. Anja soll nicht umsonst gestorben sein. Ärztefehler sind das bestgehütete Geheimnis in Deutschland", ist er sicher. Eine umfassende Statistik über medizinische Behandlungsfehler in Deutschland gibt es nicht.Im Fall von Anja und Elmar K. hat die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage erhoben. Nun prüft das Amtsgericht Suhl. Auf fahrlässige Tötung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der beschuldigte Dr. Ulrich R. will zu dem Thema nichts sagen. "Er ist nervlich zu angegriffen", sagt sein Anwalt Peter Aßmann. "Die Gutachten sind inhaltlich falsch und unzureichend. Es wurde schludrig recherchiert."
Elmar K. kämpft für Gerechtigkeit. Auf Anjas Grabstein hat er meißeln lassen: "Dieser Arzt kann uns nicht trennen. Wir sehen uns wieder. Dein Jogi."




Thüringer Allgemeine, Samstag, 13.04.2002

Obergutachter: Ärztliche Fehler waren tödlich

ERFURT. Sie wurde nicht einmal acht Jahre alt. Bis heute können Eunice und Manfred Bärwolff nicht glauben, dass ihre einzige Tochter Cornelia infolge von Nachblutungen nach einer Mandeloperation im Erfurter Klinikum verstarb (TA berichtete mehrfach und ausführlich). Fünfeinhalb Jahre sind seither vergangen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärzte erhoben.
Sowohl dem damaligen Arzt im Praktikum (AiP) Dr. B., der in der verhängnisvollen Nacht auf der Station Dienst verrichtete, als auch dem Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik Dr. E. werden fahrlässige Tötung zur Last gelegt, bestätigte Anette Schmitt auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung. Die Oberstaatsanwältin stützt sich dabei auf mehrere Gutachten, in denen schwere fachliche und organisatorische Mängel aufgedeckt werden. Der Tod von Cornelia Bärwolff, so das Fazit in der Anklageschrift, hätte vermieden werden können.
Als das Mädchen in jener Nacht vom 26. zum 27. September 1996 in der Klinik eingeliefert wurde, hatte es zwar schon die erste Nachblutung in der elterlichen Wohnung erlebt gehabt. Es wäre aber zu retten gewesen. Mehr noch: "Eine rechtzeitige und sorgfältige Revision des Wundgebietes der Mandeloperation in Intubationsnarkose hätte die Gefahr der massiven Nachblutung und der Aspiration von Blut und Magensaft . . . beseitigt. Das Kind hätte nach 1-2 Tagen in Wohlbefinden das Klinikum Erfurt wieder in häusliche Betreuung verlassen können", stellt Obergutachter Prof. Dr. Jürgen Brückner von der medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin (er ist auch seit Jahrzehnten stellvertretender Abteilungsleiter der Uniklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin an der Charité) fest. "Die operative Revision einer Nachblutung ist kein Eingriff für einen Anfänger im Fach", schreibt Prof. Brückner. "Deshalb musste der AiP . . ., unabhängig von der Art seiner bisherigen Ausbildung spätestens nach Eintreffen des Kindes, besser schon nach der Transportbenachrichtigung die Hintergrunddiensthabende benachrichtigen . . ." Dr. B. habe es statt dessen unterlassen, unumgängliche Maßnahmen zu ergreifen: beispielsweise eine sorgfältige Anamnese, das Legen eines venösen Zuganges, die intensive Überwachung von Herz-, Kreislauf- und Atmungsfunktion sowie der Sauerstofftransportkapazität des Blutes, die Verlegung des Mädchens in einen Bereich mit unmittelbar möglicher notfallmedizinischer Versorgung. "Dies sind Maßnahmen, die auch ein Arzt im Praktikum kennen und auch ohne Anweisung bei einer Notfallsituation einleiten muss. Jeder Medizinstudent wird während des Studiums in Pflichtveranstaltungen dafür ausgebildet", so Prof. Brückner. Dem HNO-Chefarzt als dem für den Einsatz des AiP als alleinigen ärztlichen Präsenzdienst Verantwortlichen wirft der Obergutachter grobes Organisationsverschulden vor. Personalmangel habe nicht bestanden. Laut Dienstplan für Oktober 1996 standen in der HNO-Abteilung "genug voll approbierte Ärzte (8 Ärzte sowie vier Fachärzte) zur Abdeckung der ärztlichen Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Von seiner bisherigen Ausbildung war er (der AiP Dr. B. - d. A.) überhaupt nicht den Anforderungen eines Nachtdienstes in einer großen operativ tätigen HNO-Klinik gewachsen, wie es sich dann auch . . . an Cornelia Bärwolff exemplarisch zeigte . . . Offenbar hatte Dr. E. auch nicht bemerkt, das der AiP . . . nur marginale Kenntnisse in der Notfallmedizin hatte . . .; dazu neigte seine geringen Erfahrungen im Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu überschätzen." Sowohl was den AiP Dr. B. anbelangt, der die erforderliche ärztliche Sorgfalt nicht angewendet habe, als auch in Bezug auf den Chefarzt Dr. E., der für die Organisation des ärztlichen Dienstes in der tragischen Nacht verantwortlich war, kommt Prof. Brückner zu dem Resümee, dass der Tod von Cornelia Bärwolff "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermeiden gewesen" wäre. Die Anklageschrift liegt nun schon seit September vorigen Jahres beim Amtsgericht Erfurt, dass darüber befinden muss, ob und wann eine Verhandlung angesetzt wird. Der Fall ist "eine von rund 300 Akten", über die sie zu befinden hat, sagte Richterin Katja Kümmel-Schwarz auf Anfrage der TA. Bis Ende Mai wolle sie entscheiden, ob ein Prozess eröffnet wird. Die Eltern haben unterdessen längst kein Verständnis mehr dafür, dass sich das Verfahren schon so lange hinzieht. "Unser Sonnenschein ist vor weit mehr als fünf Jahren von Medizinern auf den Friedhof befördert worden. Wir haben das Verzögern und Verharmlosen zu beklagen. Zumindest hätte es den beteiligten Ärzten gut angestanden, sich bei uns ganz persönlich zu entschuldigen, doch das ist bis heute nicht geschehen. Eigentlich ist es Sache des Staates, in solchen Tötungsdelikten aktiv zu werden. Die verstrichene Zeit zeigt nicht nur uns, was ein Kinderleben hier wert ist. Das alles stinkt uns zum Himmel", übt Manfred Bärwolff harte Kritik. "Wir sind es Cornelia und zukünftigen Patienten aber schuldig, dafür zu kämpfen, dass die Verursacher des Leids zur Verantwortung gezogen werden.Inzwischen haben wir zu weiteren Medizingeschädigten gefunden und wissen: Wir sind kein "schicksalhafter Einzelfall."




Stadtspiegel Dorsten vom 03.04.02

Das Internet bietet ein Forum für Opfer von Behandlungsfehlern

„Mike“ und „Geoffrey“ helfen Betroffenen mit wertvollen Tipps

Dorsten/Schermbeck. Jeder Mensch macht Fehler. Auch Ärzte sind davon nicht ausgenommen. Doch leider müssen Menschen, die unter Behandlungsfehlern oder falschen Diagnosen leiden, oft über Jahre um ihr Recht kämpfen. Genau wie Frau und Herr K.

1997 erlitt Frau K. während eines stationären Aufenthalts in einer Klinik (nicht in Dorsten) eine Fehlgeburt. Sie war in der 23. Woche schwanger. Einige Tage später wurde sie nach Hause entlassen – trotz starker Bauchschmerzen. Es folgte ein körperlicher Zusammenbruch mit Sehverlust, Lähmung und Schock und die Rückkehr in die Klinik per Notarztwagen. Hier diagnostizierte ein Professor trotz stark unnormaler Blutwerte eine Wochenbettpsychose und überwies die Frau in eine Nervenklinik, wo vier Tage später ein ausgeprägtes Dünndarmgangrän mit Sepsis und Multiorganversagen festgestellt wurde. Es folgten sechs Wochen Koma, zahlreiche Operationen, 230 Arzttermine in zweieinhalb Jahren. Frau K. war zu 90 % schwerbehindert. Die Frau verstarb am 10. Oktober 2000 an den Folgen der schweren Erkrankungen.
Ein Schock für ihren Mann. Ein Leben, das ausgelöscht ist, ein anderes Leben, das nie wieder so sein wird, wie es einmal war. Herr K. begann darauf hin mit einem Kampf gegen Windmühlen. Gutachter, Ärzte, Anwälte und Gerichte beschäftigen sich jetzt mit dem Leiden und dem Tod der Frau.
Eine Fehldiagnose verursachte das Unglaubliche, doch so recht will sich niemand dafür verantwortlich zeigen. Herr K. sammelte während seines bisherigen Kampfes unzählige Erfahrungen mit Versicherungen, Ämtern, Ärzten und Kliniken. „Diese Erfahrungen sind sehr wertvoll“, erklärte er jetzt dem Stadtspiegel. „Und dieses wertvolle Wissen will ich an andere Menschen weitergeben, die mit gleichen oder ähnlichen Fällen zu kämpfen haben.“
Ein perfektes Medium für dieses Vorhaben war schnell gefunden. Das Internet. So entstand die Seite www.behandlungsfehler-arztpfusch.de (bzw. www.geburtsschaden.de ), auf denen „Mike“ wie sich Herr K. im weltweiten Netz nennt, erst seine eigenen Erfahrungen und Erkenntnisse veröffentlichte. Innerhalb weniger Monate hatte diese Seite bereits einen enormen Zuspruch und entwickelte sich schnell zu einem umfassenden Netzwerk. Ein weitere Betroffener, der sich sehr intensiv mit dieser traurigen Thematik beschäftigt, ist „Geoffrey“. Beide trafen im Internet zusammen und betreiben nun gemeinsam ihre Aufklärungs – und Informationsseiten. Mit großem Engagement setzen sich „Mike“ und „Geoffrey“ für Betroffene ein. „Wir geben den Hilfe suchenden einen Wegweiser für die ersten Schritte an die Hand und helfen mit unseren Erfahrungen weiter“, erklärte „Mike“. Außerdem haben die Betroffenen die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu sammeln und auf den Seiten zu veröffentlichen. So findet sich auch ein Fall einer Schermbeckerin wieder, die nach der Geburt ihres Kindes mit starken Problemen zu kämpfen hat, die auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Durch „Mike“ und „Geoffrey“ habe sie Möglichkeiten gefunden, ihr Recht geltend zu machen. Mit Hilfe der beiden beschreitet die Schermbeckerin einen langen und zermürbenden Weg, dessen Ziel noch in weiter Ferne liegt. Doch allein der Kontakt zu anderen Betroffenen gibt schon Kraft, diesen Weg bis zum Ende zu gehen.
Die Bertoffenen verbinden sich im Internet unter den Adressen:
www.behandlungsfehler-arztpfusch.de und www.geburtsschaden.de




Quelle : INFO-Blatt, Ausgabe Februar - Mai 2002, des Familientreffs
Uhldingen-Mühlhofen

Selbsthilfe: Medizinische Fehlbehandlung

Auch in unserer Gemeinde gibt es Familien und Einzelpersonen, die von medizinischen Fehlbehandlungen betroffen sind, bzw. klären möchten, ob eine medizinische Fehlbehandlung vorliegt. Folgt nach einem vermeintlichen harmlosen Krankenhausaufenthalt eine schwere Behinderung oder gar der Tod, wird man unvorbereitet mit schwierigsten physischen und psychischen Problemen konfrontiert, die nicht selten auch zu hohen finanziellen Belastungen führen. Leider zeigt die Praxis, dass Fehler, die Ärzten unterlaufen, oft verheimlicht und Patienten abgewiesen werden oder diese jahrelang mit Krankenhäusern und Versicherungen streiten müssen. Einige der Betroffenen haben sich zu einem privaten Netzwerk Medizingeschädigter zusammengeschlossen und stellen kostenlos Informationsmaterial,
Kontaktstellen und natürlich eigene Erfahrungen zur Verfügung.

Ihr Aufruf lautet:
Medizinische Fehlbehandlung, verpfuscht? Was dann?
Opfer berichten, helfen und suchen weitere Kontakte!
Die Betreiber der unten genannten Web-Seiten werden von verschiedenen
namhaften Organisationen unterstützt und konnten auch bei den
gegnerischen Haftpflichtversicherungen Ansprüche geltend machen.
Dazu gibt es natürlich Infos im Internet und per E-Mail:
www.behandlungsfehler-arztpfusch.de
E-Mail:
KontaktAnkeMike@compuserve.de

www.geburtsschaden.de
E-Mail:
webmaster@geburtsschaden.de

Auflage des Info-Blattes: 400 Stück
Verteilerstellen: Kindergärten, Sparkassen, Gemeindeverwaltung, Ärzte,
Landratsamt, Caritas u.a.




Bericht aus „Medical Tribune“ vom 15.02.2002

Anklage gegen leitenden Kliniker

„Wochenbettpsychose“ endete tödlich

MEININGEN – 14 Monate hat die Staatsanwaltschaft Meiningen gegen den Chefarzt der gynäkologischen Abteilung in einem thüringischen Klinikum ermittelt. Jetzt hat sie Anklage wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung eingereicht.

„Es wurde der hinreichende Tatverdacht für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Beschuldigten bejaht, das schließlich zum Tode der Patientin geführt hat. Die Entscheidungskompetenz über den Fortgang des Verfahrens liegt nun in den Händen des Amtsgerichtes“, so die offizielle Erklärung der Staatsanwaltschaft. Der Chefarzt war im Oktober 2000 nach dem Versterben einer 36-jährigen Patientin aus Oberhof von deren Ehemann angezeigt worden.

Der Kläger beschreibt in seinem Buch „Anke und Mike – eine wahre Lebensgeschichte“ den Sachverhalt so: 1997 erlitt Anke K. während eines stationären Aufenthaltes einen Abort. Sie war in der 23. Woche schwanger. Einige Tage später wurde sie nach Hause entlassen – trotz starker Bauchschmerzen. Es folgten ein körperlicher Zusammenbruch mit Sehverlust, Lähmung und Schock und die Rückkehr in die Klinik per Notarztwagen. Hier diagnostizierte der Professor trotz unnormaler Blutwerte (CRP: 474,5, Leuko: 36,9) eine Wochenbettpsychose und überwies die Frau in die Nervenklinik Hildburghausen, wo vier Tage später eine ausgeprägte Dünndarmgangrän mit Sepsis und Multiorganversagen festgestellt wurde. Es folgten sechs Wochen Koma, zahlreiche Operationen, 230 Arzttermine in zweieinhalb Jahren. Anke K. war zu 90 % schwerbehindert. Am 10. Oktober 2000 verstarb sie an den Folgen der schweren Erkrankungen.

Ein Behandlungsfehler (ein zusätzliches Röntgen des Bauchraumes hätte die tatsächliche Erkrankung sichtbar gemacht, so ein Gutachter) schien nach einem Vergleich vor der Schlichtungsstelle in Hannover nicht mehr strittig. Die Haftpflichtversicherung des Arztes zahlte Schmerzensgeld sowie Regressforderungen von AOK und Rentenversicherung, insgesamt fast 300.000 €.

Der Witwer Mike K. ist „außerordentlich erleichtert“ über die Anklage: „Es ist hilfreich für die Seele von Geschädigten, wenn, wie in diesem Fall, die Staatsanwaltschaft relativ zügig ermittelt.“

Der Rechtsanwalt des Chefarztes, Peter Aßmann, erklärte gegenüber der Medical Tribune: „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist aus unserer Sicht falsch. Der Sachverhalt wurde nicht richtig geprüft, erforderliche Gutachten sind nicht eingeholt worden.“ Der Anwalt geht davon aus, dass das Gericht weitere Beweise für die Unschuld seines Mandanten findet und die Hauptverhandlung nicht eröffnet wird. Aßmann gibt sich zuversichtlich: „In zwei bis drei Monaten ist alles abgeschlossen.“ kol




Aus: „Freies Wort“ vom 29.01.02

Arzt wegen Fahrlässigkeit angeklagt

Wie die Tageszeitung „Freies Wort“ unter anderem berichtet entscheidet jetzt das Amtsgericht Suhl, ob gegen einen Arzt des Zentralklinikums Suhl ein Verfahren eröffnet wird. Anklage wegen fahrlässiger Tötung wurde von der Meininger Staatsanwaltschaft erhoben. Dem Gynäkologen wird vorgeworfen, den Tod einer Frau aus Oberhof verursacht zu haben. Ihr Ehemann hatte im vergangenen Jahr Anzeige gegen den Arzt erstattet.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien abgeschlossen, bestätigte Pressesprecherin Monika Soßdorf gestern. Laut Karsten Rebekeul, Direktor des Amtsgerichts Suhl, werde es aber „noch eine ganze Weile dauern“ bis zur Entscheidung über ein Verfahren. Zudem habe der Verteidiger des Beschuldigtem weitere Beweise angefordert.




Aus: „Freies Wort“ vom 29.01.2002

Staatsanwaltschaft erhob Anklage

Muss Suhler Arzt nun vor Gericht?

Wie die Tageszeitung „Freies Wort“ unter anderem berichtet hat die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage erhoben. Doch ob ein Gerichtsverfahren gegen einen leitenden Arzt des Zentralklinikums eröffnet wird, steht noch nicht fest. Das entscheidet das Amtsgericht Suhl. Gegen den Arzt hatte ein Oberhofer bereits im Frühjahr vorigen Jahres Anzeige erstattet. Der Gynäkologe soll den Tod der Ehefrau des Klägers fahrlässig verursacht haben. Diese verstarb im Oktober 2000 nachdem sie über drei Jahre in verschiedenen medizinischen Einrichtungen behandelt wurde.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen, wie Pressesprecherin Monika Soßdorf gestern gegenüber Freies Wort bestätigte. Zeugen waren befragt, ein medizinisches Gutachten bei einer Klinik in Lüdenscheid in Auftrag gegeben worden. Aufgrund der Beweislage und der Stellungnahme der beschuldigten Seite sei kein zweites Gutachten mehr erforderlich gewesen. Die Anklage laute auf fahrlässige Tötung, so die Staatsanwältin. Sie hatte bereits im Oktober deutlich gemacht, dass Pflichtverletzung und Fehler nicht ausreichten für eine Anklage und es das Schwerste sein werde, einen Kausalzusammenhang zum Tod der Frau herzustellen. „Die Entscheidung darüber, ob nun ein Gerichtsverfahren eröffnet wird oder nicht, trifft das Suhler Amtsgericht“, betonte Monika Soßdorf.
„Es wird noch eine ganze Weile dauern, bevor entschieden werden kann, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird“, unterstrich gestern auf Nachfrage von Freies Wort Karsten Reubekeul, Direktor des Amtsgerichtes. Die Akte umfasse „ein paar hundert Seiten“, und um diese zu lesen, brauche man schon einige Zeit. Auch mehrere medizinische Gutachten seien dabei. Die Anklage sei am 15. Januar eingegangen. Das Empfangsbekenntnis trage das Datum vom 23. Januar. „Der Verteidigung wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist von 14 Tagen ist noch nicht verstrichen. Die beschuldigte Seite hat bereits reagiert und weitere Beweise angefordert“, so Reubekeul. Er verwies darauf, dass der Suhler Arzt bis jetzt nur ein Beschuldigter und kein Angeklagter ist.
Peter Aßmann, der Bonner Rechtsanwalt des Arztes, erklärte gestern Abend gegenüber Freies Wort: „Unserer Meinung nach hat die Staatsanwaltschaft nicht sorgfältig genug zu Ende ermittelt. Wir hatten eine Reihe von Beweisanträgen gestellt zur Einholung von Gutachten. Diesen ist die Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachgekommen. Nach wie vor sind wir der Überzeugung, dass sich im weiteren Prüfungsverfahren herausstellen wird, dass die Vorwürfe in der Anklage haltlos sind.“




dpa - Meldung, STZ vom 28.01.2001

Krankenhaus Suhl

Vorwurf: Arzt machte tödlichen Fehler

Meiningen/Erfurt – Die Meininger Staatsanwaltschaft hat nach einem Zeitungsbericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen leitenden Arzt des Klinikums Suhl erhoben. Der 64 – jährige Gynäkologe soll wegen eines Behandlungsfehlers für den Tod einer Frau verantwortlich sein, berichtete die „Thüringer Allgemeine“. Von der Staatsanwaltschaft war am Sonnabend zunächst keine Bestätigung zu erhalten.
Nach dem Bericht hat der Ehemann der 36 – jährigen den Arzt angezeigt. Die Frau war im Oktober 2000 laut Zeitungsbericht an den Spätfolgen des Behandlungsfehlers verstorben. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen abgeschlossen. Es habe sich „hinreichender Tatverdacht für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben, das zum Tod der Patientin geführt hat“, wird ein Sprecher der Anklagebehörde in Meiningen zitiert.
Die Frau soll 1996 wegen einer Infektion im Suhler Krankenhaus behandelt worden sein. Dort habe sie eine Totgeburt erlitten. Später habe sie über starke Schmerzen geklagt und sei vom Beschuldigtem wegen einer „angeblichen Wochenbettpsychose“ in die psychiatrische Klinik in Hildburghausen geschickt worden. Eine Entzündung, die später zum Tod geführt habe, sei nicht beachtet worden, heißt es in dem Bericht. Nach Angaben des Blattes sagte der Ehemann, die Haftpflichtversicherung des angeklagten Arztes habe in einem Zivilverfahren „den Arztfehler bereits anerkannt und gezahlt“. (dpa)




MDR Videotext vom 26.01.2002, Seite 183

GYNÄKOLOGE MUSS VOR GERICHT

Die Meininger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen leitenden Arzt des Klinikums Suhl erhoben.
Nach einem Bericht der "Thüringer Allgemeinen" soll der Gynäkologe wegen eines Behandlungsfehlers schuld am Tod einer 36-Jährigen sein. Die Frau hatte im Oktober 2000 nach einer Infektion eine Totgeburt erlitten. Später klagte sie über große Schmerzen.
Der Arzt untersuchte die Frau nicht weiter, sondern schickte sie wegen einer angeblichen Wochenbettpsychose in eine psychiatrische Klinik. Dort starb sie kurz darauf an einer nicht entdeckten Entzündung.




Quelle: Wochenend Kurier – Südkurier Nr.22, Samstag, 26. Januar 2002
Unabhängige Tageszeitung in Baden – Württemberg, Sonderbeilage

Schicksal oder Arztpfusch?

Zwei Internetseiten bieten wichtige Informationen zur Selbsthilfe

Medizinische Fehlbehandlung, verpfuscht für ein ganzes Leben? Was tun? Was man schon immer über ärztliches Versagen und über Kunstfehler wissen wollte, aber nie zu fragen wagte- zwei Internetseiten geben Auskunft. An der Notlage und dem Ausgeliefertsein der Patienten will ein „privates Netzwerk Medizingeschädigter“ Grundlegendes ändern.

„Ärztepfusch scheint es nicht zu geben. Man spricht verharmlosend von Kunstfehler, Schicksal, schicksalhaftem Verlauf, Einzelschicksal, Gott gewollt.“
Ein Vater, dessen Sohn bei der Geburt zum Schwerbehinderten wurde.

Die selbst betroffenen Betreiber der Webseiten www.behandlungsfehler-arztpfusch.de
und www.geburtsschaden.de stellen mehr als nur ergreifende Fallgeschichten und eigene Erfahrungen mit finanziellen und rechtlichen Miseren ins Internet.
Denn vor dem fälligen Arztbesuch flößt einem die innere Stimme das Gefühl der Sicherheit zwar ein: Fehler passieren selten und dann auch nur den anderen. Doch ist ungebrochenes Vertrauen in das Können der Ärzte wirklich angebracht – hat der Laie keine andere Wahl?
Bei vielen Patienten zeigt der Glaube an die Unfehlbarkeit der Medizin tiefe Risse. Manche haben sich bereits unter einer Kriegsflagge versammelt. Gegen Ärzte, die ihre Fehler nicht zugeben wollen und gegen eine Festung von Behörden muss man sich für einen harten Kampf wappnen. Aber wie?
Für Betroffene ist es nicht einfach, schnell an wichtige und gute Informationen zu kommen, obwohl diese bei den ersten Schritten einer möglichen Fehlbehandlung lebenswichtig sein könnten. Aber das Problem besteht auch später, wenn Patienten krank und eingeschüchtert den zermürbenden Kampf um Gerechtigkeit am liebsten nur noch aufgeben möchten. Die Hilfesuchenden finden auf den beiden Webseiten www.behandlungsfehler-arztpfusch.de
Und www.geburtsschaden.de kostenlos Verweise auf Informationsquellen wie beispielsweise auf wichtige Adressen von Vereinen und Interessengemeinschaften medizingeschädigter Patienten. Internetlinks verbinden online mit Diskussionsforen von MDR und WDR. Eine Liste von Anwaltskanzleien für Patientenrecht soll die lange Suche nach der richtigen Person in Sachen Rechtsschutz verkürzen.
Der Zugang und der Einblick in Beispiele höchstrichterlicher Rechtsprechung öffnen auch die gutgläubigsten Augen: Hier besteht eine Schieflage im Gesundheitswesen. Der Geschädigte müsse selber den Pfusch nachweisen, was ohne einflussreiche Interessenvertretung gegenüber Ärzteverbänden, Krankenkassen und der Pharma – Industrie beinahe unmöglich sei, geht aus dem MDR – Ratgeber zu Patientenrechten hervor, der ebenfalls über die beiden Internetseiten erreichbar ist.
„Ärztepfusch scheint es nicht zu geben. Man spricht verharmlosend von Kunstfehler, Schicksal, schicksalhaftem Verlauf, Einzelschicksal, Gott gewollt“ – steht in einem offenen Brief des Betreibers der www.geburtsschaden.de, dessen kleiner Sohn bei der Geburt zu einem Schwerbehinderten gemacht wurde.
Auch der dem Initiator der anderen Webseite hat ein bitterer Verlust dazu bewogen, Leidensgenossen ehrenamtlich Hilfe anzubieten:
Er verlor seine Frau im Alter von 36 Jahren infolge eines anerkannten Arztfehlers.

Starke Emotionen

Pech oder Politikum? Die Missstände in Krankenhäusern und die Überbelastung der vor allem jungen und unerfahrenen Assistenzärzte finden ihre Parallelen auf Seiten der Patienten. Die Betroffenen verlangen, dass die Problematik von medizinischen Fehlern ihrem Gewicht entsprechend behandelt werden und nicht als unwesentlich abgetan wird. Statistiken über ärztliche Fehlurteile führe man keine in Deutschland, oder man halte sie vor der Öffentlichkeit verschlossen, steht auf der Seite eines Rechtsanwaltes.
Den kühnen Versuch, den ewigen Widerstreit zwischen beiden berechtigten, aber in verschiedene Richtungen verlaufenden Diskursen aufzuheben, wagen die Betreiber nicht. Öffnet man die Seiten, ist man starken emotionellen Regungen ausgesetzt. Wer dies aushält und sich nicht im Gefühl des Ausgeliefertseins verliert, erfährt das Wichtigste:
Man mag zwar in Medizin unwissend sein, Rechte hat man trotzdem.




Thüringer Allgemeine, Ausgabe vom Sa., 26.01.02
Anklage gegen Suhler Arzt

Mediziner soll den Tod einer Oberhoferin verschuldet haben

Die Meininger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen leitenden Arzt des Suhler Klinikums wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der 64 – jährige Gynäkologe soll für den Tod einer Frau auf Grund eines Behandlungsfehlers verantwortlich sein. Der Ehemann der Frau hatte den Arzt angezeigt.

„Die Ermittlungen unsererseits sind abgeschlossen“, so ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Meiningen. Es habe sich „ hinreichender Tatverdacht für ein strafrechtliches relevantes Verhalten ergeben, das zum Tod der Patientin geführt hat“.
Die Entscheidung über den Fortgang in dieser Sache trifft nun das zuständige Amtsgericht in Suhl.
Offenbar stützt sich die Anklage auf ein medizinisches Gutachten und die Aussagen von zwei Ärzten aus Meiningen und Suhl. Bei dem Gutachten komme es besonders darauf an, ob ein Kausalzusammenhang zwischen der Behandlung und dem Tod der Frau bestanden habe. Näheres wollte die Staatsanwaltschaft dazu nicht mitteilen. Allerdings sei für einen solchen Fall sehr schnell ein Ermittlungsabschluss erzielt worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Der Kläger aus Oberhof sprach gestern von „einem guten Gefühl, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird“.
Die verstorbene Patientin war wegen einer Infektion 1996 in das Suhler Krankenhaus gekommen. Dort erlitt sie eine Totgeburt. Später klagte sie über anhaltend starke Schmerzen in Bauch und Rücken. Der beschuldigte Mediziner soll die Frau schließlich wegen einer angeblichen Wochenbettpsychose in die Nervenklinik Hildburghausen geschickt haben. Extrem hohe Entzündungswerte im Blut der Frau seien nicht beachtet worden. Wertvolle Zeit verstrich, Spätfolgen des Behandlungsfehlers, wie Gewebeabstoßungen und anschließende Vergiftungen im Körper, hätten später zum Tod der Frau geführt, sagt ihr Mann. Die damals 36 – jährige starb im Oktober 2000.
„In einem Zivilstreit hat die Haftpflichtversicherung den Arztfehler bereits anerkannt und gezahlt“, so der Ehemann. Er hatte zuvor Gedächtnisprotokolle über die Behandlung seiner Frau angelegt und sich die Krankenhausunterlagen besorgt.
Der Anwalt des Suhler Arztes sieht hingegen keine Schuld bei dem Mediziner. Es handle sich vielmehr um einen bedauernswerten Fall.
So genannte ärztliche Kunstfehler seien in Deutschland nicht selten, heißt es in einem Material eines Patientenverbandes. Dessen Bundespatientenstelle spricht sogar pro Jahr von 100 000 Medizinschäden, davon 25 000 Todesfällen durch medizinische Fehlbehandlungen.




Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt Anklage!

Wie der Radiosender MDR 1 Radio Thüringen vom 25. 01.02,
in der Nachrichtensendung um 12.00 Uhr unter anderem Berichtet,
hat die Staatsanwaltschaft Meiningen gegen den Chefarzt der Suhler
Frauenklinik Anklage erhoben.
Nach Informationen gegenüber MDR 1 Radio Thüringen,
lautet der Vorwurf auf fahrlässige Tötung.
Der Mediziner soll wegen falscher Behandlung für den
Tod einer 36-Jährigen Frau verantwortlich sein. Die Patientin war nach
einer Totgeburt in die Landesnervenklinik Hildburghausen verlegt worden.
Zeugenaussagen zweier Mediziner sowie ein ärztliches Gutachten
bescheinigen dem beschuldigtem Mediziner ein Fehlverhalten.
Der Arzt ist auch als Direktor des neuen Instituts für Gesundheitsberufe
in Suhl tätig.





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