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Ärztliche Behandlungsfehler: Opferverband fordert Statistik
Verband will Statistik über Ärztepfusch
Ungereimtheiten im Notarzt-Protokoll
Urteil - Kreuz mit dem Kreuz
 

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Ärztliche Behandlungsfehler: Opferverband fordert Statistik

Oberhof (dpa/th) - Der «Arbeitskreis Medizingeschädigter» hat das Fehlen einer Statistik über ärztliche Behandlungsfehler angemahnt. Krankenkassen und die Haftpflichtversicherungen der Ärzte sollten verpflichtet werden, diese zu melden, forderte Verbandssprecher Elmar Kordes in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Leiter der Thüringer Außenstelle des 2005 gegründeten Opferverbandes bemängelte zudem, dass es keine gesicherten Daten zu den Schlichtungsergebnissen gibt. Der Arbeitskreis hat 750 Mitglieder und bietet jeden letzten Donnerstag im Monat eine kostenlose telefonische Sprechstunde an. «Wir haben annähernd 100 Anrufe an so einem Tag».Quelle: DPA vom 31.August 2008



Verband will Statistik über Ärztepfusch

Behandlungsfehler - Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Oberhof - Der "Arbeitskreis Medizingeschädigter" fordert eine Statistik über ärztliche Behandlungsfehler. Krankenkassen und Haftpflichtversicherungen der Ärzte sollten verpflichtet werden, diese zu melden, sagte Verbandssprecher Elmar Kordes. Der Leiter der Thüringer Außenstelle des 2005gegründeten Opferverbandes bemängelte zudem, dass es keine gesicherten Daten zu den Schlichtungsergebnissen gibt. Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen 2007 insgesamt 10432 Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. In etwa jeden sechsten Fall bestätigte sich der Verdacht. Fachleute gehen dabei von einer hohen Dunkelziffer aus. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts in Berlin beschwerten sich 2006 bundesweit erheblich mehr Patienten bei Gerichten und Krankenhäusern als die Statistik der Bundesärztekammer ausweist. Der "Arbeitskreis Medizingeschädigter" bietet eine telefonische Sprechstunde an. "Wir haben annähernd 100 Anrufe an so einem Tag", so Kordes. Seit Bestehen des Verbandes seien mehr als 10000Anfragen eingegangen. "Zwei Fachanwälte für Medizinrecht beraten kostenlos, auch Nichtmitglieder", sagte der 48-jährige, der selbst Betroffener ist. Anliegen des Verbandes ist es, ein offeneres Miteinander zwischen Ärzten und Patienten zu erreichen. "Immer wieder melden sich verzweifelte, von Dauerschmerzen und Hoffnungslosigkeit geplagte Menschen." Viele wüssten jedoch nicht, an wen sie sich wenden sollten. Wegen der vielen Regressansprüche habe in den Krankenkassen ein Umdenken eingesetzt. Die AOK Thüringen habe beispielsweise ein extra Service-Team für Behandlungsfehler eingerichtet.
Unterdessen fordern die Patientenschützer unabhängige Schlichtungsstellen. "Ein Institut, am besten eine staatliche Stelle, sagte Kordes. Bislang finanzierten Haftpflichtversicherungen und Ärzte die Schlichter.

Quelle: dpa, Freies-Wort, (dpa/red.) vom 01.September 2008




Ungereimtheiten im Notarzt-Protokoll

Elf Jahre nach dem Tod einer Patientin: Gericht beendet Geheimniskrämerei gegenüber dem Datenschutz

Ein Streit zwischen dem Thüringer Datenschutz und der Stadt Suhl um Akteneinsicht in Notarztprotokolle ist nach vier Jahren entschieden.

Das Verwaltungsgericht Meiningen lehnte die Klage der Stadt Suhl ab.

Von Meinhild RÖMER

MEININGEN. Elf Jahre nach dem Tod einer Frau aus Oberhof ist der Fall damit zumindest formell zu den Akten gelegt. An jenem 1. Februar 1997 war Anja K. im bewusstlosen Zustand vom Rettungsdienst abgeholt worden. Sie starb im Krankenhaus. Im folgenden Strafverfahren gegen den behandelnden Arzt tauchten unterschiedliche Versionen des Notarzt-Protokolls auf. Das erregte den Verdacht der Manipulation. Der Witwer beantragte daraufhin Akteneinsicht, welche im jedoch nicht gewährt wurde. Deshalb wandte er sich an die Datenschutzbeauftragte des Freistaats. Ihre Recherchen ergaben, dass sich der Suhler Rettungsdienst nicht an die Vorschriften gehalten hatte: Das Krankenhaus bekam eine Durchschrift und der Notarzt das Original des Protokolls. Genau dieses Original muss aber beim Patienten verbleiben - es begleitet ihn in behandelnde Einrichtungen. Im Jahre 2004 erhob die Stadt Suhl als Träger der Rettungsleitstelle Klage gegen den Freistaat, um sich gegen eine Kontrolle der betreffenden Notarzt-Protokolle durch die Datenschutzbehörde zu wehren. Auf Verlangen der Landesbeauftragten hätten diese Notarzt und Rettungsdienstprotokolle aber vorgelegt werden müssen. Das, so das Gericht, ergäbe sich nach Paragraf 38 des Thüringer Datenschutzgesetzes. Die Stadt, die selbst der Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet ist, dürfe nicht als "vermeintlicher Hüter des Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen" die Kontrolle durch eine Landesbehörde boykottieren. Das erstrecke sich auch auf personenbezogene Daten, die dem Arztgeheimnis unterliegen, sofern Betroffene nicht widersprochen haben. Gerade der Arzt, der sich auf seine Schweigepflicht beruft, der dürfe Missbrauch mit den anvertrauten Daten nicht zulassen, so das Gericht. Allein schon deshalb müsse er der dafür zuständigen Behörde eine Akteneinsicht gewähren. Aufzuklären, warum die Notarzt-Protokolle verschieden waren, lag nicht in der Macht der Justiz. Trotz aller Anstrengungen - auch des Witwers - blieb der Fall letztlich ungeklärt.

Quelle: Thüringer Allgemeine vom 16.12.2008




Urteil - Kreuz mit dem Kreuz

Klage der Stadt Suhl in Sachen Akteneinsicht abgewiesen

- Suhl/Meiningen -- Der Streit zwischen dem Thüringer Datenschutz und der Stadt Suhl um Akteneinsicht in Notarztprotokolle ist nach vier Jahren entschieden worden. Das Verwaltungsgericht Meiningen lehnte die Klage der Stadt Suhl jetzt ab. Im Jahr 2004 hatte Suhl als Träger der Rettungsleitstelle am Meininger Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat erhoben.

Seit August 2003 verweigerte die Stadt dem Datenschutz jene Akten-Einsicht. Auch die an die Schweigepflicht gebundene Landesbehörde dürfe nicht in Originalunterlagen hineinsehen, so die Stadt vor Gericht. Der Vertreter der Stadt trug vor, dass sich ungeschwärzte Notarzt-Protokolle gar nicht bei ihnen befänden, sondern nur im Panzerschrank des Notarztes. Über die Version war der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung 2007 erstaunt. "Bisher", so Thomas Michel, "dachten wir, in der Rettungsleitstelle liegen nicht anonymisierte Protokolle".

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Tod einer Frau aus Oberhof. Die 36-Jährige starb 2000. Der Witwer, der ärztliches Fehlverhalten vermutet, beantragte bei der Stadt Akteneinsicht, weil er Manipulationen in den Protokollen vermutete, die aus seiner Sicht sehr relevant für das Strafverfahren gegen den behandelnden Arzt waren. Denn hier waren seinerzeit unterschiedliche Versionen des Notarzt-Einsatz-Protokolles aufgetaucht. Sie betrafen den 1. Februar 1997, als seine Frau bewusstlos vom Rettungsdienst aus der Oberhofer Wohnung abgeholt wurde. Die Differenzen zwischen den beiden Kopien des Notarzt-Einsatz-Protokolles erklärte ihm der zuständige Notarzt im August 2003 im Rathaus als angeblichen "Durchschreibefehler". Der Witwer monierte, dass in der Kopie, die sich in den Akten der Staatsanwaltschaft befand, ein Kreuz bei "bewusstlos" zu sehen war -- aber in der Kopie, die der Notarzt im Strafverfahren präsentierte, fehlte jenes Kreuz. Obwohl die Stadt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Akteneinsicht in einem Schreiben an den Witwer bejahte, verweigerte sie ihm eine Kopie des Protokolls, das im Panzerschrank lag

.- Grundsätzliche Frage -

Der damalige Datenschutzbeauftragte, an den sich der Witwer nun wandte, war im Archiv der AOK in Gera der Sache nachgegangen. Die"Durchschreibe-Version" bestätigte sich nicht. Vielmehr hatte der Datenschutz aufgedeckt, dass in diesem Fall das Krankenhaus -- entgegen den Vorschriften -- eine Durchschrift erhielt und der Notarzt das Original behalten hatte. Das war der Ansatzpunkt für den Thüringer Datenschutz. Deshalb wollte die Behörde prüfen, wie die Suhler Rettungsstelle sich generell an Vorschriften des Datenschutzes hält. In der mündlichen Verhandlung war es zu keinem Ergebnis gekommen. Aber das Gericht hat im schriftlichen Verfahren die grundsätzliche Frage, ob dem Datenschutz ein Recht auf Einsicht in Unterlagen eines Arztes zusteht, der bei einer Kommune beschäftigt ist, geklärt und zugunsten der Datenschutzbehörde entschieden, indem es die Klage der Stadt Suhl ablehnte.

Das Original des Notarzt-Protokolles, so die Richter, dürfe nur der Patient bekommen. Die erste, nicht anonymisierte, Durchschrift bleibt beim Arzt. Auf Verlangen der Landesbeauftragten hätten die Notarzt-und Rettungsdienstprotokolle -- auch nicht anonymisierte -- vorgelegt werden müssen. Die Stadt, die selbst die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten muss, dürfe nicht als "vermeintlicher Hüter des Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen" die Kontrolle einer Landesbehörde "boykottieren".

Aufzuklären, warum die Unterlagen verschieden waren, lag nicht in der Macht des Gerichtes. Aber: "Betroffene können sich wehren", kommentierte Witwer Elmar Kordes aus Oberhof das späte Urteil. Es ist ihm eine Genugtuung, auch wenn sich erst jetzt bestätigte, dass sich der damalige Suhler Rettungsdienst nicht an die Vorschriften gehalten hatte. Denn das Krankenhaus bekam eine Durchschrift und der Notarzt das Original. Warum? Das wurde nie geklärt. Ina Talar

Quelle/Link: freies-wort.de vom 31.12.2008



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